Kritik an Stromsperren

Völklingen · Völklingens Stadtwerke drehen jährlich 600 bis 800 säumigen Zahlern den Strom ab. „Die Versorgung mit Energie muss ein Menschenrecht sein“, sagt dagegen das Diakonische Werk mit seiner Schuldnerberatungsstelle.

 Solch ein Bild ist auch für Mitarbeiter der Völklinger Stadtwerke selten: In einem Haus sind alle (Haupt-)Stromzähler gesperrt. Foto: Stadtwerke

Solch ein Bild ist auch für Mitarbeiter der Völklinger Stadtwerke selten: In einem Haus sind alle (Haupt-)Stromzähler gesperrt. Foto: Stadtwerke

Foto: Stadtwerke

Die Völklinger Stadtwerke verhängen jährlich etwa 600 bis 800 so genannte Energiesperren, im wesentlichen bei Strom. Dies kann bereits ab der vom Gesetzgeber eingeführten Grenze eines Zahlungsrückstandes von 100 Euro geschehen. Mit anderen Verbänden gemeinsam fordert das Diakonische Werk an der Saar mit seiner Schuldnerberatungsstelle in Völklingen , dass die Voraussetzungen für das Abstellen von Strom oder Gas strenger reglementiert werden.

"Stundungen, Ratenzahlungen oder Prepaidzähler können helfen, damit es nicht erst zur Energiesperre kommt", sagt Beate Heinz, Schuldnerberaterin in Völklingen . "Die Versorgung mit Energie muss ein Menschenrecht sein", heißt es im Forderungspapier zu einer bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung , an der sich auch die Einrichtung in Völklingen beteiligt.

Nach Angaben des Schuldner-Atlas 2013 der Creditreform waren rund 95 600 Menschen im Saarland nicht mehr in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Schuldnerquote betrug saarlandweit 11,24 Prozent, in der Stadt Völklingen 15,95 Prozent.

In Völklingen werden die Betroffenen erst einmal in die Sozialberatung des Diakonischen Zentrums in der Gatterstraße betreut, wo dann versucht wird, eine schnelle Lösung zu finden. Denn es dauert über ein halbes Jahr, bis Beate Heinz einen Termin für eine ausführliche Beratung vergeben kann - so groß ist die Nachfrage. 138 ausführliche Erstberatungen hat Beate Heinz 2013 zusammen mit ihrem Kollegen Gerhard Weber durchgeführt. 281 Fälle wurden betreut. Dazu kommen viele Kurzberatungen, etwa zur Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung. Das schützt einen Grundbetrag vor Pfändung.

Überschuldete Privatpersonen können mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren zu einem Neustart kommen. Die Völklinger Einrichtung ist als Insolvenzberatungsstelle anerkannt. Aber auch hier übersteigt die Nachfrage die Möglichkeiten.

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