,,Diese Regeln erinnern an Schilda“

Dudweiler · Die Dudweiler Geschäftsleute sind alles andere als glücklich mit einer Satzung, die ihnen unter anderem Vorschriften macht bei der Warenpräsentation im Außenbereich. Der Bezirksrat setzt sich mehrheitlich für die Händler ein.

Viele Geschäftsleute in Dudweiler leiden unter den Regularien, die in der Fußgängerzone gelten. Seit dem Ende des Sonderstatus (Teilautonomie der Verwaltung) gilt im Stadtbezirk eine Sondernutzungssatzung, die unter anderem die Warenpräsentation regelt. Doch diese geht den Dudweiler Geschäftsleuten zu weit. Der Verein Pro Dorf monierte etwa, dass ein kundenfreundlicher Geschäftsmann nicht mal einen Fahrradständer aufstellen darf, ohne dafür eine Gebühr zu zahlen. Die Vorschriften erlauben in Dudweiler beispielsweise eine Warenpräsentation vor dem Geschäft bis zu einer Länge von maximal drei Metern und einer Tiefe (ab Hausfront) von 80 Zentimetern (SZ vom 4. Februar 2015).

Die Dudweiler Bezirksräte würden diese Sondernutzungssatzung gerne ändern. "Sie bedarf dringend einer Änderung. Sie sollte der besonderen Situation der Außenbezirke Rechnung tragen. Die Regeln sind hanebüchen und erinnern an Schilda", erklärte in der jüngsten Sitzung Jörg Sämann (SPD ). So soll den Geschäftsleuten etwa ermöglicht werden, auf einer Tiefe von bis zu zwei Metern ihre Waren zu präsentieren.

Erster Entwurf abgelehnt

Die Chancen, dass eine Änderung auch Einzug in die Satzung hält, scheinen nicht schlecht zu stehen, denn auch der Bezirksrat Mitte wünscht Änderungen bezüglich der Straßenmusik . Etwa wie lange oder wie laut ein Musiker an einer bestimmten Stelle spielen darf. Allerdings werden bei diesen Änderungen gleichfalls auch die Gebühren erhöht, allerdings nur für die Stadtmitte, wie Gerhard Darm, Bereichsleiter des Ordnungsamtes Saarbrücken, einschränkte. Ein erster Entwurf wurde im Bezirksrat Mitte abgelehnt. Das Ordnungsamt soll nun eine neue Vorlage erarbeiten, in der auch die Dudweiler Wünsche einfließen könnten. Gabriele Ungers (Die Linke ) plädierte dafür, das Dudweiler Verfahren gleich mit auf den Weg zu bringen: "Wir sollten bei den Änderungen aber explizit die Dudweiler Fußgängerzone nennen. Dann kann kein anderer Bezirksrat etwas dagegen haben." Bedenken äußerte jedoch Peter Wünsch (B90/Die Grünen): "Wieso sollten wir einer Verschärfung der Satzung zustimmen, die uns nicht betrifft? Ein differenzierteres Bild wäre wünschenswert."

Die Anhörung wurde von den Räten letztendlich angenommen, unter der Maßgabe, dass die Änderungswünsche aus Dudweiler umgesetzt werden. Allerdings enthielten sich Peter Wünsch und Jörg Jarolimeck (CDU ) bei der Abstimmung.

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