Schutzgebietplanung sorgt für Diskussionen

Überroth-Niederhofen · Das Natura-2000-Gebiet Wiesenlandschaft bei Überroth soll vom Umweltministerium möglichst bis 2016 als Naturschutz-und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sein. Während der Informationsveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus in Überroth-Niederhofen kritisierten einige der 80 Besucher die Vorgehensweise der Landesbehörde.

 Sabrina Müller-Finkler, Felix Sebastian und Udo Weyrath (v. links), mussten sich kritischen Fragen stellen. Foto: Faber

Sabrina Müller-Finkler, Felix Sebastian und Udo Weyrath (v. links), mussten sich kritischen Fragen stellen. Foto: Faber

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Derzeit beabsichtigt das saarländische Umweltministerium das Natura-2000-Gebiet Wiesenlandschaft bei Überroth möglichst bis 2016 als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Und dabei wird das Gesamtgebiet in zwei Teilgebiete gegliedert. Warum dies geschieht, erklärte Udo Weyratth, Leiter des Referats Naturschutz beim Umweltministerium, eingangs der Bürgerinformationsveranstaltung. "Das Gesamtgebiet besteht aus fünf Teilgebieten, wovon zwei als Naturschutzgebiete und drei als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden", so Weyrath.

Natura-2000-Gebiete sind Bestandteil eines europaweit verpflichtenden Schutzgebietsnetzes zum Schutz besonderer Arten und Lebensräume. Ziel der Fauna-Flora-Habiatat (FFH) und Vogelschutzrichtlinie ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wild lebender Pflanzen- und Tierarten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. (Biodiversität). "Ziel der Gebiete ist ausdrücklich nicht die Nutzung, sondern der Erhalt naturnaher Kulturlandschaften", ergänzte Weyrath. Eine Landbewirtschaftung sei erwünscht und oftmals notwendig, um den günstigen Erholungszustand der natürlichen Lebensräume und Arten zu gewährleisten. Damit kommen auf die Wald- und Wiesenbesitzer in den dortigen Gebieten eine ganze Reihe unterschiedlicher Maßgaben bei der Beweidung und Bewirtschaftung wie beispielsweise beim Düngen, Mähen, Walzen und Eggen, zu.

Verärgert über späte Info

Einige Besucher der Infoveranstaltung zeigten sich davon überrascht und verärgert. "Darüber muss man doch viel früher informiert werden und nicht erst, wenn doch alles geplant ist", bemängelte Stefan Minas aus Überroth die Vorgehensweise des Umweltministeriums. Denn das Natura-Schutzgebietsnetz im Saarland hat die Landesregierung in den Jahren 2000, 2004 und 2006 über das Bundesumweltministerium an die Europäische Kommission gemeldet.

Im vergangenen Juli hat das Natura-2000-Gebiet Wiesenlandschaft auf der Tagesordnung der Ortsratssitzung in Überroth-Niederhofen gestanden, da seinerzeit Erklärungsbedarf bestand, jedoch kein Referent anwesend war, wurde die Bürgerinformationsveranstaltung anberaumt. Beim Infoabend behauptete Reinhard Junker aus Scheuern, dass beim künftigen Verkauf und der Verpachtung eine Wertminderung der Grundstücke gegeben sei. "Welcher Landwirt will schon eine neue Wiese kaufen oder pachten, die er nicht düngen kann", meinte Junker. Laut Weyrath seien Ausgleichszahlungen nicht vorgesehen. "Die Leute sind doch dann benachteiligt", kritisierte darauf Junker.

Der Referent stellte abschließend fest, dass sich die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet in der Phase der öffentlichen Auslegung befände. Saarlandweit sollen 126 Gebiete ausgewiesen werden, alle Verfahren sollen möglichst bis 2016 abgeschlossen sein.

Zum Thema:

Auf einen BlickDas Naturschutzgebiet liegt in der Gemeinde Nonnweiler (Gemarkung Mühlfeld), der Gemeinde Tholey (Gemarkungen Hasborn-Dautweiler und Überroth-Niederhofen ) und der Stadt Lebach (Gemarkung Dörsdorf) und umfasst etwa 132 Hektar. Das Landschaftsschutzgebiet liegt in der Gemeinde Tholey (Gemarkungen Hasborn-Dautweiler, Überroth-Niederhofen , Scheuern und Lindscheid) sowie in der Gemeinde Schmelz (Gemarkungen Dorf im Bohnental und Limbach) und umfasst 156 Hektar. frf

Zum Thema:

HintergrundNatura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein kohärentes Netz von Schutzgebieten, das innerhalb der Europäischen Union nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. In das Schutzgebietsnetz werden auch die gemäß der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Gebiete integriert. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, in den ausgewiesenen Gebieten für einen in der FFH-Richtlinie definierten günstigen Erhaltungszustand der jeweils bedeutsamen Artenvorkommen und ihrer Lebensräume zu sorgen und jeweils alle sechs Jahre an die Kommission Bericht zu erstatten. frf

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