Kind läuft in Windel durch die Kälte

St Wendel · Keine vernünftige Mahlzeit, schlechtes Sozialverhalten, auch bei der Hygiene liege einiges im Argen. Das schildert der SZ ein Zeuge, der die Familie mit mehreren Kindern kennt, die im Fokus des Jugendamtes steht.

Er traute seinen Augen nicht, als er den Steppke da am frühen Abend halb nackt über die Straße laufen sah. Ohne Schuhe, ohne Hose, ohne Pulli. Lediglich eine Windel trug der Knirps. Und das bei Temperaturen nahe des Gefrierpunktes. "Der Junge hatte schon blaue Füße und blaue Lippen", schildert der erschütterte Zeuge. Anderthalb Jahre sei das Kind alt. Ihm begegnetete der durchfrorene Kleine in Begleitung dessen etwas älteren Bruders. "Der hatte seinen Parker dem Jüngeren übergehängt." Ein Foto von dieser Situation, mit einem Mobiltelefon aufgenommen, liegt der SZ-Redaktion vor.

Direkt im Anschluss habe er das Kreisjugendamt alarmiert, auch das entsprechende Bild bereitgestellt. Denn der Zeuge habe Angst, dass was Schlimmeres passieren könnte. Auch bei den übrigen Kindern sehe es nicht besser aus, schildert der Mann. Die Familie sei seines Wissens hoffnungslos überfordert. Auch Lehrer wüssten um die inakzeptablen Zustände. Um den Nachwuchs im Kindergarten sei es keinen Deut besser bestellt. "Die Kinder sind teils verhaltensauffällig."

Was sagen die Verantwortlichen der zuständigen Behörde? Zum konkreten Vorfall äußert sich Vera Meyer nicht. Die Chefin des Kreisjugendamtes gibt im St. Wendeler Landratsamt datenschutzrechtliche Gründe an. Zugleich versichert sie, dass sich ihre Behörde generell nach Hinweisen einschalte und zwei Mitarbeiter die betroffene Familie besuchten. Nur im äußersten Notfall greife das Amt sofort durch und hole die Kinder aus der Familie.

"Es geht uns nicht um Sanktionen, sondern um Hilfe, die freiwillig angenommen werden muss", erklärt die Expertin. Das Jugendamt wolle Unterstützung bieten, um die ganz individuellen Probleme zu lösen. Dazu arbeite Meyer zum einen mit den Familienberatungszentren der Kommunen im Landkreis St. Wendel zusammen. Zum anderen nutze sie die Angebote der freien Träger wie zum Beispiel Stiftung Hospital und Lebenshilfe, beide in der Kreisstadt, sowie des Vereins Ideeon in Nonnweiler. Deren Sozialhelfer und -arbeiter kümmerten sich dann um die Familien. Carina Ost, Leiterin für allgemeine soziale Dienste beim Landkreis, betont indes noch einmal: "Das geht nur in Zusammenarbeit mit den Eltern ." Sie müssten den freien Willen haben, Beratung zu fordern, ergänzt sie.

Sollten Vater oder Mutter nicht dazu bereit sein, aber die Fachleute durchaus Gefahren für die Gesundheit der Kinder sehen, werde das Amtsgericht in St. Wendel eingeschaltet, um sich Zugang zu verschaffen. Meyer: "Diese Zwangsmaßnahme geht aber nur mit einem richterlichen Beschluss." Und sei darüber hinaus eher selten. Ost dazu: "Vergangenes Jahr hatten wir nur zwei solcher Fälle. In der Regel zeigen sich die Eltern kooperativ", schlügen nicht einfach ihren Kollegen die Tür vor der Nase zu.

Betreuer kümmerten sich um die betreffenden Familien während eines vom Jugendamt festgelegten Zeitraums, unterstützten sie, die angespannte Situation zu meistern.

Mit Gericht gegen Sorgerecht

Der gravierendste Einriff - Kinder aus dem gewohnten Umfeld zu reißen, um sie bei einer Pflegefamilie oder in einem Heim unterzubringen - sei das letzte Mittel. Zuerst würden nach einer Betreuung Nachkontrollen angesetzt, berichtet Vera Meyer. Wenn das darauf hindeutet, dass alles beim Alten geblieben ist, werde das Familiengericht eingeschaltet. Das heißt: Das Kreisjugendamt könne nicht darüber befinden, Eltern und Nachwuchs zu trennen. Ausnahme: bei Gefahr in Verzug. Dann schreite das Amt mit Polizei direkt ein und nehme das gefährdete Kind sofort in Obhut. Aber dies gelte nur so lange, bis ein Richter endgültig entschieden hat.

Das Jugendamt könne nicht allein handeln, sei auf Hinweise angewiesen. Meyer: "Kinderschutz ist nicht nur Aufgabe des Jugendamtes, sondern gesamtgesellschaftlich."

Wie im eingangs geschilderten Fall. Doch das alles beruhigt den Beobachter nicht. "Die Kinder laufen immer allein herum. Auch abends. Das ist ein Trauerspiel. Seit Jahren geht das so." Auch an Hygiene mangele es.

Nach SZ-Informationen liegt dem Kreisjugendamt eine Gefährdungsmeldung vor. Betreuer eines lokalen freien Trägers seien unlängst eingeschaltet. Verwahrlosen kleine Kinder bei einer Familie im St. Wendeler Land? Befürchtungen, dass den Minderjährigen Schlimmeres zustoßen könnte, hat zumindest ein Beobachter aus dem Umfeld der Betroffenen.

"Das Problem besteht schon seit Jahren", berichtet der ernsthaft besorgt wirkende Mann, der anonym bleiben will. Der Informant zeigt sich äußerst skeptisch, dass dem Nachwuchs geholfen werde. Von Gesetzes wegen "kitten sie oberflächliche Dinge. Doch das Problem bekommen sie so nicht in den Griff." Simpelste Aufgaben wie essbare Mahlzeiten und Hygieneansprüche würden von der Familie trotz des Hilfseinsatzes nicht erfüllt. Mutter und Vater hält er für überfordert. Ganz bewusst spricht er nicht von Eltern . Mit diesem Begriff verbindet er verantwortungsvollen Umgang.

Schon geraume Zeit beobachte er die Kinder und zieht ein dramatisch klingendes Resümee: "Das sind Kinder, denen ich das Leid ansehe, weil sie nicht kennen, was ein normales und höfliches Miteinander bedeutet." Sie seien erheblich verhaltensauffällig, reagierten aggressiv auf Gleichaltrige.

Sollte der Fall vor dem Familiengericht landen, um die Kinder eventuell anderweitig unterzubringen, rechne er damit, dass das "Interesse der Eltern deutlich dem der Kinder übergeordnet wird", So schätzt er die Rechtsprechung ein.

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Auf einen BlickMit folgenden Fällen befasste sich das St. Wendeler Kreisjugendamt 2014 im gesamten Landkreis: 467 Mal betreuten Familienhelfer zuhause, waren freiwillige Ansprechpartner in schwierigen Situation, um insbesondere Kinder zu unterstützen.114 Mal mussten Kinder bei Pflegefamilien untergebracht werden.86 Kinder waren zum Stichtag 31. Dezember in Heimen untergebracht.121 Mal wurde das Kreisjugendamt von Nachbarn, Kindergarten-Personal, Lehrern eingeschaltet, um nach dem Rechten zu sehen. Dabei halten sich die Meldungen durch die drei Gruppen die Waage.16 Mal stellte das Jugendamt beim Familiengericht den Antrag auf Entzug der elterlichen Pflege, weil die zuständigen Betreuer oder anderes Fachpersonal Gefahren für Kinder sahen. (Quelle: Kreisjugendamt) hgn

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HintergrundWas bedeutet Gefährdung? Ein dehnbarer Begriff. Gradmesser, ab welchem Punkt ein Kind durch familiäre Umstände als gefährdet gilt, gibt es nicht. Dazu sind nach Angaben des St. Wendeler Kreisjugendamts Richter nötig, die aufgrund von Gutachten und Zeugenaussagen entscheiden. Auslöser für eine Gefahrenlage kann bereits dauerhaft mangelnde Hygiene sein, die sich auf die Gesundheit auswirkt. Es bedarf also gar nicht erst der Misshandlung. hgn

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