Honigpanscher kommt glimpflich davon

St Wendel · Weil er Honig aus Südeuropa als deutsches Produkt vermarktete, hat ein Amtsrichter einen Imker aus dem St. Wendeler Land zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Imker muss auch 1000 Euro an die Kinderhospizhilfe zahlen.

 Gepanschter Honig brachte einen Imker aus dem Landkreis St. Wendel vor Gericht. Er täuschte Verbraucher über die Herkunft und die Zusammensetzung. Symbolbild: dpa

Gepanschter Honig brachte einen Imker aus dem Landkreis St. Wendel vor Gericht. Er täuschte Verbraucher über die Herkunft und die Zusammensetzung. Symbolbild: dpa

Ein relativ mildes Urteil hat gestern ein Imker aus dem Landkreis St. Wendel erhalten, der gepanschten und falsch deklarierten Honig verkauft hatte. Ein Richter des St. Wendeler Amtsgerichts verhängte eine Bewährungsstrafe - zusätzlich noch unter Vorbehalt. So muss er 3200 Euro Geldstrafe nur zahlen, sollte er sich in den kommenden zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lassen. Unberührt davon bleibt die Bewährungsauflage: Der Imker muss 1000 Euro an den Homburger Kinderhospizdienst überweisen.

Der pensionierte Lehrer und Hobby-Bienenzüchter musste sich für Vergehen von 2013 verantworten. Damals hatte er Honig "Sommertracht" unter dem geschützten Warenzeichen "Echter Deutscher Honig " verkauft. Geringe Mengen spanischen Blütengolds fanden Ermittler in beschlagnahmten Gläsern mehrerer Märkte. Zum anderen verzichtete er bei Waldhonig ganz auf heimische Produkte, bot ihn aber als Produkt von hier an. Gutachter entdeckten ausnahmslos Honig , der von Pflanzen stammte, die in Südeuropa gedeihen.

Der Imker räumte die Taten ein. Allerdings habe es sich bei den verunreinigten Proben der Sorte "Sommertracht" um ein Versehen beim Abfüllen gehandelt. Blauäugig sei er indes dem Rat eines Firmenmitarbeiters gefolgt. Demnach durfte er das Etikett "Deutscher Honig " nutzen, wenn es sich um ein in Deutschland verarbeitetes Produkt handelt - auch wenn es woanders herkommt. Dies sahen Staatsanwalt und Richter anders. Zwar wurde das Verfahren im Fall des verunreinigten, jedoch gesundheitlich unbedenklichen Honigs fallen gelassen. Der Angeklagte verstieß aber gegen Vorschriften beim Waldhonig aus Südeuropa mit deutschem Herkunftsemblem: gegen Honigverordnung und Markengesetz. Zudem machte er sich des Betrugs schuldig. Ungeachtet dessen droht dem Mann laut Richter eine Anzeige des Imkerbundesverbands.

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