Personal für familiennahe Kinderbetreuung gesucht

St Wendel · Um individuelle Bedürfnisse bei der Kindertagespflege zu decken, bietet das Jugendamt ab 2017 einen Qualifizierungskurs im Umfang von 160 Stunden an. Die Ausbildung wird mit der Pflegeerlaubnis abgeschlossen.

 Tagespflegepersonal bietet hohe Flexibilität und kann gezielt auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder sowie die Wünsche der Eltern eingehen. Bis zu fünf Kinder können gleichzeitig von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden. Foto: Ulrich Perrey/dpa

Tagespflegepersonal bietet hohe Flexibilität und kann gezielt auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder sowie die Wünsche der Eltern eingehen. Bis zu fünf Kinder können gleichzeitig von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden. Foto: Ulrich Perrey/dpa

Foto: Ulrich Perrey/dpa

Der Bedarf an Kinderbetreuung ist laut Jugendamt des Landkreises St. Wendel in den letzten Wochen und Monaten deutlich gestiegen. Neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gibt es auch das Angebot der Betreuung als Teil der Kindertagespflege durch Tagesmütter und -väter. Das Jugendamt bietet ab 2017 einen Qualifizierungskurs dazu an. Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuung, die den individuellen Bedürfnissen der Kinder sowie den Wünschen der Eltern gerecht werden soll. Die Tagesmütter und Tagesväter betreuen die Kinder entweder im eigenen Haushalt oder, in Ausnahmefällen, im elterlichen Haushalt, wodurch eine hohe Flexibilität gewährleistet sein soll. Eine Tagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder betreuen, sodass auch die Sozialisation der Kinder mit Gleichaltrigen gefördert werden kann. Als Teil der Kindertagespflege ist eine Betreuung zu Randzeiten ebenso möglich wie eine Versorgung über Nacht.

Um eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen, durchlaufen alle Tagespflegepersonen zunächst einen standardisierten Qualifizierungskurs im Umfang von 160 Stunden. Dabei werden sowohl die persönlichen Erwartungen der Teilnehmenden behandelt als auch Wissen zu verschiedenen Themen vermittelt. Voraussetzungen, um am Qualifizierungskurs teilnehmen zu können, sind ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie eine nachgewiesene gesundheitliche Eignung. Zudem werden bei Hausbesuchen die Rahmenbedingungen und die persönliche Eignung überprüft.

Der Qualifizierungskurs beinhaltet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Nach Bestehen und dem Abschluss des "Erste-Hilfe-Kurses am Kind", wird die Qualifizierung mit der Pflegeerlaubnis abgeschlossen. Die Pflegeerlaubnis befugt dazu, eine begrenzte Anzahl fremder Kinder gleichzeitig zu betreuen. Grundlage der Arbeit ist dann das pädagogische Konzept, das während des Qualifizierungskurses erstellt wurde.

Weitere Informationen: Koordinierungsstelle Kindertagespflege beim Jugendamt des Landkreises St. Wendel , Britta Groß, Telefon (0 68 51) 8 01 51 33, E-Mail: b.gross@lkwnd.de, und Kathrin Warnke, Tel. (0 68 51) 8 01 51 34, E-Mail: k.warnke@lkwnd.de.

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