Grabstätten werden teurer

Nonnweiler · Letzte Ruhestätten werden teurer in der Gemeinde Nonnweiler: Während seiner letzten Sitzung in 2016 hat der Gemeinderat beschlossen, die Friedhofsgebühren anzupassen. Die Erhöhung fällt teils kräftig aus.

 Die letzte Ruhestätte gibt es nicht kostenlos – auch nicht in Nonnweiler. Symbolfoto: C. Jung

Die letzte Ruhestätte gibt es nicht kostenlos – auch nicht in Nonnweiler. Symbolfoto: C. Jung

Mit nur einer Stimme Mehrheit hat der Gemeinderat Nonnweiler auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Friedhofsgebühren teilweise deutlich zu erhöhen. Zuvor hatte die Gemeindeverwaltung ein privates Institut beauftragt, den durchschnittlichen Verwaltungsaufwand für Friedhöfe und Beerdigungen zu ermitteln und zu beziffern. Anhand dieser Zahlen wurden im Rathaus die Gebühren für eine Beisetzung festgelegt und sie dem Rat zur Abstimmung vorgelegt. Im Ergebnis werden Rasengräber günstiger, Erdreihengräber dagegen deutlich teurer. "Das liegt jedoch - wie bereits gesagt - am geänderten System, das durch eine genauere Kostenermittlung zu mehr Gebührengerechtigkeit führt", sagte Erwin Scherer von der SPD-Fraktion , die der Gebühren-Neuordnung zustimmte.

Ablehnend zeigte sich indes die CDU . Deren Sprecher Rainer Peter kritisierte zunächst, dass es in den vergangenen knapp 15 Jahren versäumt worden sei, die Friedhofsgebühren moderat anzupassen. Daher käme es nun zu Kostensteigerungen zwischen 40 und 125 Prozent. "Das ist für uns nicht vertretbar." Peter plädierte dafür, die Gebühren in den kommenden Jahren nur stufenweise zu erhöhen, bis dann schließlich in einigen Jahren die von dem Institut ermittelten Zahlen erreicht würden. Das gehe jedoch nicht, denn "was wir jetzt festlegen, gilt für die nächsten drei Jahre", erklärte Bürgermeister Franz-Josef Barth (parteilos). Damit konnte er die Gegner der Erhöhung aber nicht überzeugen. "Auch ich habe ein Problem mit dieser Preissteigerung", erklärte Theo Weber von der FWG. Wie seine Ratskollegen von der CDU war er der Ansicht, dass die Gebühren "in Schritten" hätten erhöht werden können.

"Da die Gemeinde Nonnweiler - wie fast alle saarländische Gemeinden - verschuldet ist, müssen der Haushalt und auch andere Entscheidungen von finanzieller Tragweite mit dem Landesamt abgestimmt werden", sagte wiederum SPD-Sprecher Scherer. Das Landesverwaltungsamt fordere jedoch keine vollständige Deckung der tatsächlich anfallenden Kosten, ein Deckungsgrad von 70 Prozent werde vonseiten des Amts aber für zulässig angesehen. "Deshalb hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Gebührensätze so festzusetzen, dass 70 Prozent der anfallenden Kosten abgedeckt werden."

Für den Erwerb von Nutzungsrechten werden somit künftig 665 Euro für ein Kindergrab fällig (statt bisher 422), für ein Erdreihengrab 1160 (825). Ein Erdrasengrab kostet 3165 (3918). Für ein Urnenreihengrab werden 710 Euro berechnet (317), für ein Grab in der Urnendichtbelegung 540 (603). Neu ist ein Platz in der Urnenkammer, der für 1030 Euro zu haben ist.

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