Serien-Betrügerin muss ins Gefängnis – und erneut vor Gericht

Nonnweiler · Eine Bauzeichnerin aus dem Nordsaarland muss ins Gefängnis. Denn immer wieder zog sie ihre Opfer über den Tisch. Einmal bereicherte sie sich an Spenden, dann fälschte sie Urkunden. Demnächst muss sie sich erneut vor Gericht verantworten.

Dieser Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Eine Frau aus Nonnweiler bietet einem fürs Leben gezeichneten Vergewaltigungsopfer Hilfe an. Sie sichert als Bauzeichnerin kostenlose Dienste zu, um das Wohnhaus behindertengerecht ausbauen zu lassen. Doch dann tun sich für die betroffene Familie Abgründe auf. Eine Umbaurechnung nach der nächsten flattert bei Britta Schug ein, die seit der Tat von 2012 auf den Rollstuhl angewiesen ist. Ihre Mutter Regina Backes wird stutzig, stoppt nach diversen Überweisungen weitere Zahlungen an die vermeintliche Helferin. Die hatte zugesagt, das Geld an die mit den Arbeiten beauftragten Handwerksbetriebe weiterzuleiten. Doch stattdessen strich die Betrügerin die Summen selbst ein. Mehr als 30 000 Euro, die unter anderem während eines Benefizfestes in Brittas Heimatort Tholey-Scheuern 2013 zusammengekommen waren.

Richter am Amtsgericht in Neunkirchen verurteilten die mittlerweile 29-Jährige im Juni vergangenen Jahres zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Auflage: Sie muss monatlich 500 Euro abstottern, um den finanziellen Schaden gutzumachen. Brittas Mutter wirkt wenig überrascht, als sie berichtet, dass gerade mal zwei Raten überwiesen wurden. Dann versiegte der Geldfluss. Bis heute. Woran das liegt, lässt Raum für Spekulationen, ob finanzielle Nöte der Verurteilten oder Kalkül. Offenbar setzte die Nonnweilerin aber ihre betrügerischen Machenschaften fort. Denn nur drei Monate später, im Oktober 2015, musste sie sich erneut vor Gericht verantworten. Diesmal der Vorwurf nach Angaben des Staatsanwaltssprechers Christoph Rebmann: Urkundenfälschung in einem Fall und mehrfache Veruntreuung von Arbeitsentgelt als Inhaberin eines Planungsbüros. Auch in dieser Sache wurde die Frau schuldig gesprochen. Das Urteil focht allerdings die Anklagevertretung an. Denn die Richter hatten den Juni-Richterspruch zum Betrug an dem Gewaltopfer einbezogen. Die Gesamtstrafe blieb bei zwei Jahren auf Bewährung, was dem Staatsanwalt zu milde erschien. In der nächsten Instanz wurde im Januar dieses Jahres das Strafmaß auf zwei Jahre und vier Monate heraufgesetzt - was bedeutet, dass die Frau nicht mehr an der Gefängniszelle vorbeikommt. Ihr Versuch, Revision einzulegen, scheiterte. Unklar ist, ob sie bereits einsitzt. Eine entsprechende Information war von der Staatsanwaltschaft nicht zu bekommen.

Unterdessen droht der Nonnweilerin neues Ungemach: Eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs liegt dem Amtsgericht in Neunkirchen vor. Diesmal geht es um zehn Fälle. Wie Rebmann bestätigt, soll die Geschäftsfrau via Internet-Plattform Ebay-Käufer geprellt haben. Demnach bot sie Waren an, ließ sich Geld überweisen, verschickte die Gegenstände aber nie. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.

Während Britta Schug wohl in absehbarer Zeit auf Wiedergutmachung vergeblich warten wird, bereitet sie sich auf eine weitere Rehabilitation vor. Wie ihre Mutter Regina Backes berichtet, steht demnächst die Therapie in einer Spezialklinik in Herdecke/Nordrhein-Westfalen an. Und der 30. Geburtstag, den sie mit Freunden feiern will.

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Hintergrund Bei einem brutalen Übergriff ist Britta Schug am 26. August 2012 schwer verletzt worden. Ein Bekannter hatte sie nach der Kirmes in Hasborn-Dautweiler vergewaltigt und gewürgt, anschließend geknebelt in den Kofferraum ihres Autos gesperrt. Erst 20 Stunden nach der Tat wurde sie befreit. Durch die Misshandlung leidet die mittlerweile 29-Jährige bis heute unter Lähmungen. Ihr Peiniger wurde zu lebenslanger Haft sowie 200 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. hgn

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