Kater zerrt tagelang Totschlagfalle mit

Eiweiler · Ein junger Kater ist in Eiweiler bei St. Wendel durch eine sogenannte Totschlagfalle schwer verletzt und gequält worden. Er wurde rechtzeitig gefunden und zum Arzt gebracht - dieser musste das Vorderbein des Tieres amputieren. Laut einer Sprecherin des Saar-Umweltministeriums sind solche Fanggeräte verboten.

 Kater Peter nach der Operation noch in der Tierklinik: Eine große Narbe ist dort zu sehen, wo er durch die Falle sein rechtes Vorderbein verlor. Foto: Carmen Hagner/Verein

Kater Peter nach der Operation noch in der Tierklinik: Eine große Narbe ist dort zu sehen, wo er durch die Falle sein rechtes Vorderbein verlor. Foto: Carmen Hagner/Verein

Foto: Carmen Hagner/Verein

Es klingt wie ein Wunder, dass Peter diese Tortur überhaupt überstanden hat. Der junge Stubentiger muss unendlich viel Leid ertragen haben, bis er schließlich - gefangen und völlig entkräftet - in einem Maschendrahtzaun entdeckt wurde. Komplett verheddert. Keine Chance, sich zu befreien. Nicht auszumalen, welche Schmerzen der schwarz-weiße Kater durchleiden musste.

Carmen Hagner hat schon viel an Tierquälerei erlebt. Aber dieser Fall übertrifft vieles. Am Donnerstag vergangener Woche war die Frau des Vereins Initiative für Tiere in Not in Idar-Oberstein von Ärzten der Birkenfelder Tierklinik auf den blutigen Zwischenfall aufmerksam gemacht worden. Hagner: "Der Kater war in eine Totschlagfalle getreten." Diese eiserne Vorrichtung, zumeist im Erdreich verankert, schnappt mit spitzen Haken an zwei Ringen wie ein gewaltiges Maul zu. Eingesetzt wurden früher solche Geräte, um beispielsweise Füchse zu schnappen, vielmehr zu killen, die nahe Wohnhäusern nach Hühnern als Beute Ausschau hielten.

Hinter diesen gespannten Fangzangen verberge sich eine immens große Schlagkraft, wie Tierschützerin Hagner berichtet. Ihr Vergleich: "Eine solche Totschlagfalle hat eine Kraft, die einem Menschen einen Unterschenkel durchschlagen kann." Und sie legt nach: "Ein Kind, das in eine solche Falle fällt, könnte tot sein."

Dem Tod ist Peter wohl nur knapp entronnen. Wie dessen Pflegevater aus Eiweiler berichtet, hatte dieser den tierischen Begleiter zwei Tage vermisst. Untypisch für das treue Fellbündel, wie der Mann sagt, der anonym bleiben möchte. Das Findelkind, welches sich vor geraumer Zeit seinen menschlichen Vater mehr oder weniger eigenständig als ständigen Partner ausgesucht habe, verfolge seinen Papa auch beim Gang durch den Nohfelder Ortsteil zumeist auf Schritt und Tritt. Ein liebenswürdig zutraulicher Geselle.

Doch als Schnurrer mehrere Tage nicht auftauchte, machte sich der menschliche Dosenöffner Sorgen, suchte nach Peter.

Der Schreck war riesig: "Ich fand Peter mit der Falle am völlig verdrehten Bein in einem Maschendrahtzaun." Darin hatte sich das hilflose Tier samt der mehrere Kilo schweren Apparatur verfangen. Ein grausiger Anblick. Zumal der Kater in seiner Not versucht hatte, die Falle mit seiner Schnauze aufzubeißen. Das Herrchen: "Dabei hat sich Peter alle Schneidezähne ausgebissen." Zwei Tage muss das Tier umhergeirrt sein. Denn so lange war es verschwunden, was dem Mann völlig unüblich erschien.

Der Mann suchte rasch im Telefonbuch nach einer Tierklinik in der Nähe, stieß auf Birkenfeld und brachte Peter dorthin. "Die Ärzte schauten erst skeptisch, ob er überhaupt zu retten sei", schildert er. Dann sollten Untersuchungen Aufschluss darüber geben, ob zudem innere Verletzungen Peter zugesetzt haben könnten. Wenigstens hier gab es Entwarnung. Allerdings war das rechte Vorderbeinchen nicht mehr zu retten, musste amputiert werden.

Damit sich der Kater wie im Instinkt nicht an der großen Narbe zu schaffen macht, trägt er zurzeit eine große Halskrause aus Plastik, die den auf etwa zwei Jahre geschätzten Patienten noch hilfloser wirken lässt, als er momentan ohnehin ist. An seiner Zutraulichkeit hat er durch den Schicksalsschlag eingebüßt, teilt sein Eiweiler Betreuer mit. "Seitdem ist Peter sehr schreckhaft."

Umgehend stellte Carmen Hagner im Namen ihres Tierschutzvereins Anzeige gegen Unbekannt. Ihr Vorwurf in dem Schreiben an die Kriminalpolizei in Idar-Oberstein, das der Redaktion vorliegt: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das war der Auslöser dafür, dass die Ermittlungsakte zuerst in Rheinland-Pfalz landete Hagner: "Die Tierklinik in Birkenfeld hat uns angesprochen, da die Besitzer die Operationskosten nicht allein tragen können. Wir haben zugesagt, den noch offenen Teil der Rechnung zu tragen." Mehr als 1000 Euro werden's wohl. Der örtliche Sportverein hat schon zu Spenden aufgerufen.

Nach Auskunft bei der Polizei in Idar-Oberstein sind die Unterlagen nun auf dem Weg nach Türkismühle, wo sich die Ermittler mit dem Fall beschäftigen sollen. Denn offensichtlich sei das Tier bei seinem Streifzug über Wiesen und durch Wälder nahe Nohfelden-Eiweiler, damit im Zuständigkeitsgebiet der hiesigen Polizeiinspektion, in die Falle getappt.

Diese Art von Geräten sind übrigens strikt verboten, wie Sabine Schorr wissen lässt. Die Pressesprecherin im Saarbrücker Umweltministerium verweist aufs saarländische Jagdgesetz. Das verbiete ausdrücklich solche Schlagfallen. Was weit reichende Konsequenzen für jenen mit sich bringen kann, der solch eine Falle aufstellt, wie Lukas Kowol von der Pressestelle des St. Wendeler Landratsamtes ergänzt. "Sollte die in Frage stehende Falle von einem Jäger aufgestellt worden sein und diesem die Tat nachgewiesen werden können, müsste die Jagdbehörde prüfen, ob dem Jäger der Jagdschein zu entziehen ist." Kowols Fazit deckt sich mit den Angaben aus dem Ministerium: "Totschlagfallen und Fallen, die ein Tier verletzen, sind im Saarland verboten."

Noch hat Türkismühles Polizei die Ermittlungen nicht aufgenommen, da die Akten am Wochenende auf dem Postweg von Idar-Oberstein waren.

Zum Thema:

Totschlagfallenverbot Paragraf 32, saarländischen Jagdgesetz, sachliche Verbote: In Ergänzung […] des Bundesjagdgesetzes ist verboten, 1. die Treibjagd auf Rotwild auszuüben; eine Jagd auf Rotwild, an der höchstens zehn Schützen und nicht mehr als drei weitere Personen teilnehmen, die ohne stöbernde Hunde ruhig drücken, gilt nicht als Treibjagd; 2. die Jagd oder den Jagdschutz mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen, die das gefangene Tier töten (Totfangfallen), auszuüben.

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