Geflügelpest: Verendete Gans bislang Einzelfall

Bosen · Zumindest in Teilen konnte Sabine Schorr, Sprecherin des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, in Sachen Vogelgrippe gestern Entwarnung geben. "Veterinäre des Landesamtes für Verbraucherschutz haben die drei Höfe mit Geflügel im Restriktionsgebiet untersucht und alle waren klinisch unauffällig." Will heißen, der für Mensch und Tier gefährliche und hochansteckende Erreger der sogenannten Geflügelpest, der Influenzavirus H5N8, scheint bislang nicht in Geflügel- ställe getragen worden zu sein. Am 17. Februar war der Vogelgrippe-Erreger erstmals im Saarland nachgewiesen worden - bei einer verendeten Wildgans. Daraufhin wurden Sperr- und Beobachtungsgebiete rund um den Fundort unweit des Bostalsees eingerichtet (die SZ berichtete).

"Die jetzt untersuchten Betriebe haben einen Geflügelbestand von jeweils 40 bis 50 Tieren", berichtet Schorr. Damit würden sie bereits zu den großen im betroffenen Gebiet des Landkreises St. Wendel zählen. Allerdings: "Es gibt hier viele Hobby-Geflügelhalter mit kleinen Beständen", weiß Schorr. Die Ministeriumssprecherin appelliert daher noch einmal ausdrücklich an diese, sich an die seit der Vorwoche geltende Stallpflicht zu halten. Die umfasse sowohl Sperr- als auch das weiter gefasste Beobachtungsgebiet. "Die Stallpflicht gilt für alle, die Geflügel halten - selbst wenn es nur ein einziges Huhn ist", betont Schorr.

Der Geflügelpest-Sperrbezirk erstreckt sich im Landkreis St. Wendel laut Ministerium über Bosen, Neunkirchen/Nahe, Gonnesweiler, Eckelhausen sowie Eiweiler nordöstlich des Eifelbachs, Selbach nördlich der Nahe, in Türkismühle die westlichen Anteile, die südlichen Anteile Söterns sowie die nordwestlichen Gebiete Steinberg-Deckenhardts und die südöstlichen Teile Schwarzenbachs und Braunshausens. Zum Beobachtungsgebiet zählen demnach die Gemeinden Nohfelden und Oberthal. Zudem Bliesen, Teile von Eitzweiler und Asweiler, die Gemeinde Namborn mit Ausnahme von Baltersweiler und Roschberg, der nördliche Teil von Alsweiler, weiter Tholey, Theley und Hasborn-Dautweiler sowie die komplette Gemeinde Nonnweiler, ausgenommen Sitzerath.

Ganze 21 Tage werden sowohl der Sperr- als auch der Beobachtungsbezirk aufrecht erhalten, "wenn kein neuer Fall hinzukommt", erklärt Schorr. Die Ministeriumssprecherin berichtet, dass seit der vergangenen Woche drei tote Wasservögel bei der Polizei abgegeben und ans Landesamt zur Untersuchung weitergeleitet wurden: ein Schwan, ein Blesshuhn und ein Fischreiher. Gestern Abend die gute Nachricht: "Beim Schwan und dem Reiher konnte das Virus nicht nachgewiesen werden." Das Untersuchungsergebnis des Blesshuhns solle heute Morgen feststehen.

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