Mathilde Thiel verweist auf ihre eidesstattliche Versicherung

St Ingbert · Im Streit um die Auflösung des St. Ingberter Seniorenbeirates hat SPD-Stadträtin Mathilde Thiel auf Ausführungen des ehemaligen Beiratsvorsitzenden Peter Buhmann in einem Leserbrief in unserer Zeitung Stellung genommen. In den verwaltungsgerichtlichen Verfahren der wegen ihres Ausschlusses aus dem Seniorenbeirat klagenden Nachrückerin seien Buhmann sämtliche Verfahrenskosten auferlegt worden. Dies sei unter anderem damit begründet worden, dass es dem "Vorsitzenden des Seniorenbeirates nicht obliegt, darüber zu entscheiden, wer Mitglied des Seniorenbeirates ist" und dass "es nicht zu den Aufgaben des Antragsgegners gehört, über die Einhaltung der Beschlüsse des Stadtrates zu wachen und zu überprüfen, ob der Bürgermeister einen Beschluss des Stadtrates über das Nachrücken von Mitgliedern in den Seniorenbeirat richtig ausgeführt hat."

Schreiben der Verwaltung

Es folge ein Hinweis auf ein Schreiben der Verwaltung, wonach der Vorsitzende des Seniorenbeirates die Nachrückerin als vollwertiges Mitglied des Seniorenbeirates zu behandeln habe, so Thiel. Buhmann habe ohne Rücksprache mit dem zuständigen Oberbürgermeister die Nachrücker aus dem Seniorenbeirat ausgeschlossen. Dieser sei von ihr informiert worden und habe Thiel am 24. September dazu Folgendes schriftlich mitgeteilt: "Die Behauptung ist ja eine Frechheit. Das ist nicht meine Meinung. ... Die Sache muss geklärt werden." Buhmann verweise zu seiner Rechtfertigung auf eine nicht rechtskräftige Entscheidung der Kommunalaufsicht. Der Oberbürgermeister sei im Begriff gewesen, diese Verwaltungsentscheidung anzufechten. Der Seniorenbeirat sei mit seiner Selbstauflösung einer rechtskräftigen Entscheidung zuvorgekommen. Sie, Thiel, sei beteiligt gewesen, als sie in diesem Zusammenhang eine eidesstattliche Versicherung abgeben habe.

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