Beim Wasserklau fließen die Grenzen

Rohrbach · Bäche und Brunnen werden von Privatleuten mitunter genutzt, um günstiges Gießwasser zu gewinnen. Aber ist das eigentlich auch erlaubt? Grundsätzlich ja, sagt das Umweltministerium. Handgeschöpft sei das kein Problem. Kommen aber Pumpen und große Wassermengen ins Spiel, ist eine Genehmigung erforderlich.

 Das ist noch erlaubt: Wasser abschöpfen von Hand im Dorfbrunnen. Symbolfoto: Becker&Bredel

Das ist noch erlaubt: Wasser abschöpfen von Hand im Dorfbrunnen. Symbolfoto: Becker&Bredel

. In den vergangenen Wochen ächzte ganz Deutschland unter der Hitze, die Sonne brannte erbarmungslos. Felder verdorrten, das Gras in den Gärten knisterte ob der Dürre unter den Füßen und die Flüsse führten Niedrigwasser. In den Medien wurde dazu aufgerufen, sparsam mit Wasser umzugehen. Das beherzigten auch die meisten St. Ingberter. Sie leerten ihre Regentonne bis auf den letzten Tropfen. Manch einer verzichtete danach bewusst aufs Gießen, andere gossen ihren heimischen Garten doch ab und zu mit Leitungswasser, wieder andere kamen aber auf ganz andere Ideen.

So konnte man im Juli in Rohrbach einen älteren Mann sehen, der im Naturschutzgebiet eine elektrische Pumpe in den Bach hängte und damit acht 20-Liter-Kanister mit Wasser füllte. Dass er das nicht zum ersten Mal machte, zeigte die Routine der Pumpaktion. Er hatte sogar ein zweites Paar Schuhe dabei. Was man angesichts der Situation anfänglich noch belächeln konnte, warf nach kurzem Nachdenken die Frage auf, was wohl wäre, wenn das jeder machen würde. Darf man das? In Oberwürzbach am Waschbrunnen holen sich viele Anwohner das gute Wasser, um damit Tee oder Kaffee zu kochen. Die meisten nutzen zum Schöpfen allerdings Flaschen oder kleine Kanister. Sind die beiden Wasserentnahmen ähnlich zu bewerten? Wo hört der Mundraub auf und fängt der Wasserklau an?

Eine Nachfrage beim Umweltministerium zeigt, dass das laut saarländischem Wassergesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz ganz einfach geregelt ist, wie eine Mitarbeiterin der Pressestelle sagt. "Alles, was handgeschöpft aus einem Gewässer entnommen wird, ist in Ordnung. Das ist auch nicht an ein bestimmtes Volumen gebunden, da man nicht davon ausgehen kann, dass die Entnahme in großen Mengen erfolgt", so Sandra Henkel, "allerdings appellieren wir da an den gesunden Menschenverstand." Wenn die Entnahme allerdings mit zusätzlichem Gerät wie Pumpen oder anderweitig motorisiert erfolgt, muss eine Genehmigung beim Ministerium eingeholt werden. In der daraufhin erteilten Zusage ist dann auch eine maximale Wassermenge angegeben, die entnommen werden darf. Die Behörde vertraut dabei auf den guten Willen der Bürger, dass diese auch eingehalten wird. Wie vom Ministerium zu erfahren war, werden nicht viele Anträge dieser Art gestellt.

Fazit ist, dass gegen eine Entnahme von Wasser in kleineren Mengen auch von Rechts wegen nichts einzuwenden ist. Das, was der Bürger gemacht hat, der in Rohrbach mehr als 150 Liter Wasser holte, um damit wahrscheinlich preisgünstig seinen Garten zu bewässern, ist also streng genommen verboten, weil er eine große Wassermenge mit einer elektrischen Pumpe ohne amtliche Genehmigung entnommen hat. Konsequenzen wird das in Ermangelung von Kontrollen für den Mann nicht haben. Dreist ist es allemal.

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