Wadgassen darf wohl vorsortieren

Wadgassen · Restmüll aus der grauen Tonne geht im Saarland an den EVS. Das ist Gesetz. Aber der komplette Restmüll? Darf eine Gemeinde den Restmüll vorher sortieren und nur einen Teil an den EVS geben? Davon ist wohl auszugehen, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Saarlouis in einem Rechtsstreit zischen EVS und Wadgassen.

 Durch das Vorsortieren verspricht die Gemeinde vorerst stabile Müllgebühren. Symbolfoto: dpa

Durch das Vorsortieren verspricht die Gemeinde vorerst stabile Müllgebühren. Symbolfoto: dpa

Die Gemeinde Wadgassen hat ihre Rechtsauffassung zur Sortierung des Restmülls vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis gegen den Entsorgungsverband Saar (EVS) vorerst durchsetzen können. Wadgassen war zum 1. Januar 2013 aus dem EVS ausgetreten und organisiert seitdem die Müllabfuhr selbst. 2015 schrieb die Gemeinde die Sortierung des Restmülls (graue Tonne) aus. Ziel: die Trennung des Restmülls in einen Teil, der energetisch nutzbar ist, und den kleinen Rest, der ohne Nutzen beseitigt wird.

Das sollte in Regie der Gemeinde geschehen und hätte laut Bürgermeister Sebastian Greiber den Gebührenzahlern rund 214 000 Euro im Jahr gespart, nicht gerechnet den ökologischen Nutzen.

Den kleinen Rest, der nur noch zu beseitigen ist, sollte weiterhin der EVS übernehmen. Hintergrund: Der EVS wird für die Abfuhr nach Gewicht des Mülls bezahlt - und das würde sich drastisch reduzieren.

Der EVS stoppte die Ausschreibung mit einer Verfügung. Er begründete dies mit dem Gesetz über den Entsorgungsverband Saar (EVSG). Danach müsse eine Gemeinde, hier Wadgassen, dem EVS überlassen, was in der grauen Tonne gesammelt wurde - auch wenn die Gemeinde nicht mehr dem EVS angehöre. Der EVS will also den ganzen Restmüll behalten.

Wadgassen legte beim Verwaltungsgericht Widerspruch gegen die EVS-Verfügung ein. Erfolglos. Wadgassen musste die Ausschreibung stoppen. Die Gemeinde war aber der Meinung, das Verwaltungsgericht habe versucht, etwas aus einer nicht vorhandenen gesetzlichen Festlegung zu interpretieren. Das Gesetz enthalte zu dieser Frage keine ausdrückliche Aussage. Und aus anderen Aussagen sei auch nichts Eindeutiges abzuleiten. Damit legte Wadgassen Beschwerde ein gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes.

Das OVG muss zwar im Hauptsacheverfahren in zweiter Instanz darüber erst noch entscheiden. Doch in einem Eilverfahren vorab gab es eine Vorentscheidung. Da ging es nur darum, dass das OVG den Beschluss des Verwaltungsgerichtes aufhob. Folge: Wadgassen kann die Ausschreibung zur Müllsortierung erstmal fortsetzen. Das OVG begründete diesen Beschluss (juristisch: "Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Verfügung des Antragsgegners") aber ungewöhnlich ausführlich.

Und da heißt es zusammenfassend: "Es spricht Überwiegendes dafür, dass eine Pflicht der aus dem EVS ausgeschiedenen Gemeinden, diesem den bei privaten Haushalten anfallenden und zur Verwertung geeigneten Teil des Restmülls zu überlassen, nicht besteht."

Das OVG entschied zwar nicht abschließend, legte aber dar, dass Wadgassen sehr wohl den Restmüll aus der grauen Tonne sortieren und nur den nicht verwertbaren Teil an den EVS weitergeben darf.

Bürgermeister Greiber will nun die Schritte einleiten, die das Ausschreibungsverfahren fortsetzen.

"Natürlich habe ich mich sehr gefreut." Sollte es bei dieser Einschätzung des Gerichtes bleiben, sagte er, "sparen wir so viel, dass wir die Müllgebühren in Wadgassen in den kommenden sieben Jahren mindestens stabil halten können." (Az2B 182/16)

Meinung:

Wird es eine Zwickmühle?

Von SZ-Redakteur Johannes Werres

Das OVG offenbart in seinem Beschluss nicht zuletzt, dass der Gesetzgeber nicht ernsthaft mit entschiedenem Widerstand gegen die saarländische Gemeinschaftsorganisation EVS gerechnet hat. Falls das OVG im Hauptsacheverfahren bei der Einschätzung aus dem Eilverfahren bleibt, dann können auch andere Kommunen dem Wadgasser Beispiel folgen. Je weniger im EVS bleiben, desto schwieriger wird das wirtschaftlich für den Verband. Also könnte der Gesetzgeber nachbessern, um das zu verhindern. Aber welche Landtags-Mehrheit würde sich vorwerfen lassen wollen, ein Gesetz zu ändern, damit die Bürger keine Gebühren sparen können? Oder dass der bundesgesetzliche Vorrang der Verwertung vor Beseitigung nicht so ins Gewicht fällt?

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