Bürger-Kritik an Windrad-Standorten

Wadgassen · Mit 200 Metern besonders hohe Windräder sollen in Überherrn und Wadgassen gebaut werden. Das gefällt nicht jedem, wie bei einem Info-Abend der CDU in Wadgassen deutlich wurde.

 Bei verbreiteter Zustimmung zur Windrädern wachsen Zweifel am Sinn einzelner Standorte. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa

Bei verbreiteter Zustimmung zur Windrädern wachsen Zweifel am Sinn einzelner Standorte. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa

Foto: Fredrik von Erichsen/dpa

Auch in Wadgassen und Überherrn stoßen Pläne, Windräder zu bauen, nicht auf ungeteilte Zustimmung. Das wurde bei einer Info-Veranstaltung der CDU Wadgassen deutlich. Der Investor, die Nadeva GmbH, wollte nach Darstellung von CDU-Ortsverbandsvorsitzendem Thomas Seilner zunächst neun Räder im Saarforst aufstellen, fünf in Überherrn und vier in Wadgassen . Inzwischen seien noch fünf Räder in Überherrn und nur eines in Wadgassen geplant. Für sie sei die Genehmigung beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) beantragt.

In Überherrn habe die Gemeinde einen der formal notwendigen Schritte getan, nämlich das Einvernehmen hergestellt. "Aber nicht mit den Bürgern", rief ein Zuhörer erzürnt aus dem Publikum. In Wadgassen hat der Gemeinderat am 28. Juni dieses Einvernehmen verweigert. Für den Fortgang der Dinge ist dies jedoch zunächst kaum von Belang.

Errichtet werden sollen laut Seilner gut 200 Meter hohe Windräder , "so hohe gibt es bisher im Saarland nicht". Die Höhe ergibt sich aus dem Standort, der zumindest in Wadgassen als Schwachwindgebiet ausgewiesen sei. Speziell für solche Gebiete sei der Typ Drei Megawatt SWT-3.3-130 von Siemens entwickelt worden. Bei Siemens liest man, dass dazu die Rotoren "massiv" von 117 auf 130 Meter gewachsen seien.

Seilner sagte, der Standort in der Nähe des Wasserbehälters im Wadgasser Wald sei rund 1650 Meter von der Wohnbebauung auf dem Glockenberg entfernt. Zur Wohnbebauung am Fischweiher in Differten seien es weniger als 900 Meter, zu der in der Überherrner Straße in Differten und in Friedrichweiler (Schleimbachstraße) etwas mehr als 1100 Meter.

Wie ein Genehmigungsverfahren abläuft, erläuterte Jörg Luxenburger vom Umweltministerium. Es richtet sich nach den Regeln des Bundesimmissionschutzgesetzes (BImsch). "Das bedeutet", sagte Luxenburger, "dass alle Teilgenehmigungen von einer Behörde, aus einer Hand, kommen." Bei Windrädern ist eine der Teilgenehmigungen die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

An beiden Standorten werden die Pläne ausgelegt, damit Bürgerinnen und Bürger Einwände machen können. In Überherrn hat dies der Gemeinderat zur Bedingung gemacht. Nadeva habe die Bürgerbeteiligung in beiden Gemeinden ohnehin von sich aus angeboten. Laut Seilner werden auch Wadgasser zu den Überherrner Windrädern Stellung nehmen können.

Der Naturschutzbund Nabu hat bereits eine 16-seitige Stellungnahme abgegeben, in der ökologische Annahmen des Antrages als "sträflich falsch" und "hanebüchen" zurückgewiesen werden, wie Nabu-Kreisvorsitzender Ulrich Leyhe sagte.

Unter den fast 100 Zuhörern im Gasthaus "Alte Abtei" regte sich vor allem Kritik daran, dass derart große Windräder in windschwachen Regionen gebaut werden sollen. Zudem koste die Errichtung viel Wald, der ökologisch deutlich mehr wert sei als es ein Windrad an dieser Stelle je ausgleichen könnte. Andere sagten, ein Standort im Wald erfordere wegen des Brandschutzes eine Rodung im Umkreis von 500 Metern. Ohne den könnten Feuer, wie sie von Windrädern nicht selten ausgingen, nicht gelöscht werden.

Meinung:

Nicht unantastbar

Von SZ-Redakteur Johannes Werres

Auf den Gauhöhen von Überherrn schaut man an Windrädern vorbei auf die weißen Dampfwolken von Cattenom. Warum, möchte man sagen, in die Ferne schweifen - das Gute liegt so nah! Also Windräder bauen! Überall? Da haben sich viele Leute den Sinn für Realismus erhalten, das zeigte die allerdings auch von Wut nicht freie Veranstaltung in Wadgassen . Ist der Bau eines Windrades immer absolut richtig? Realismus heißt, die Frage in Abwägung mit anderen Werten zu beantworten. Kann ein Windrad ökologisch gerechtfertigt sein, wenn seine Errichtung ökologischen Schaden anrichtet? Wenn große Flächen alter Wald verschwinden müssen, noch größere Flächen brandgefährdet sind, Lebensraum für ansonsten mühselig geschützte Tiere zur Todesgefahr wird? Und das in landschaftlich eigenartiger, windschwacher Lage? Was steht auf der Haben-Seite? Nur der zu erwartende (vom Steuerzahler kräftig mitfinanzierte) Gewinn von Investor und Verpächter? Fragen, die in Genehmigungsverfahren transparent beantwortet werden müssten. Ist halt rechtlich so, mit der Antwort lassen sich Bürger nicht abspeisen. Genehmigungsverfahren und -kriterien können angepasst werden, wenn sich gesellschaftliche Maßstäbe ändern. Genau an dieser Stelle muss sich der Staat bewegen.

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