Syrischer Flüchtling vergewaltigt Mitbewohner

Saarbrücken/Wadgassen · Vier Jahre muss ein 26-jähriger Mann aus Damaskus ins Gefängnis. Die Richter befanden ihn der besonders schweren Vergewaltigung und der Körperverletzung schuldig. Er hatte in betrunkenem Zustand einen Landsmann zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Das Landgericht Saarbrücken hat einen Syrer zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige in einer Wohngruppe für Flüchtlinge in Wadgassen einen Mitbewohner zwang, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen und umgekehrt von ihm zu dulden. Er schloss sich mit dem Mann in einem Zimmer ein und drohte mit einem zerbrochenen Weinglas. Danach drohte er seinem Opfer mit dem Tod, falls er etwas sage. Später im Laufe des Tages griff er voller Aggressionen einen anderen Mitbewohner an, der dabei einen Bruch am Fußknöchel erlitt und operiert werden musste. Er hat jetzt eine Metallplatte im Fußgelenk. Die Taten ereigneten sich am 30. September 2014. Der Angeklagte hatte einen Bekannten in Saarbrücken besucht und reichlich dem Alkohol zugesprochen. An die Tat will er sich nicht erinnern. Aber es gibt Zeugen, und gesicherte DNS-Spuren lassen keinen Zweifel an den Vorwürfen.

Nach der Tat wurde die Polizei alarmiert - doch wegen sprachlicher Verständigungsprobleme kam nicht heraus, worum es ging. Weil das Opfer unbedingt aus der Wohnung wollte, nahmen ihn die Beamten bis nach Saarlouis mit, wo er bei einem entfernten Verwandten unterkommen konnte. Zögernd und voller Scham erzählte er, was ihm widerfahren sei. Und schließlich kam es doch zu einer Anzeige. Wegen der zweiten Tat - bezüglich des Knöchelbruchs - befand sich der Täter bereits in Polizeigewahrsam.

Der Angeklagte war erst seit kurzer Zeit in Deutschland. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er flüchtete allein aus Syrien, weil er dort grundlos im Gefängnis gesessen habe. Stationen der Flucht waren der Libanon, die Türkei, Algerien, Libyen und Italien. Erst auf der Flucht sei er mit Alkohol und Drogen in Kontakt gekommen. Bei der Tat hatte er 2,49 Promille Alkohol im Blut. Das Gericht hat daher bei der Strafzumessung einen minderschweren Fall angenommen. Ansonsten hätte der Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahren gelegen, erläuterte der Oberstaatsanwalt im Plädoyer.

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