Vergebens: Richterin will die Streit-Parteien versöhnen

Saarlouis · Ausgeschlossener Feuerwehrmann klagt auf Wiedereinstellung. Freiwillige Wehr Völklingen spricht von grundlegend gestörtem Vertrauen.

 Völklingens Wehrführer Herbert Broy. Foto: Becker & Bredel

Völklingens Wehrführer Herbert Broy. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

"Bei der Feuerwehr geht es oft um Leben und Tod, wir sind kein Hundezuchtverein", sagt Völklingens Wehrführer Herbert Broy. Es komme auf Disziplin, Zuverlässigkeit und Vertrauen an. "Wir haben Dienstpläne, die eingehalten werden müssen." Und genau um diese Werte ging es in der Verhandlung am Mittwochmittag im saarländischen Verwaltungsgericht mit Sitz in Saarlouis (wir berichteten kurz). Hans-Jörg S., langjähriges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Völklingen aus Lauterbach, wurde von seinem Dienstherrn ausgeschlossen und klagt gegen diesen Ausschluss. Der 50-Jährige möchte auf jeden Fall wieder an Übungen und Einsätzen teilnehmen - wie früher.

Über zweieinhalb Stunden zog sich die Verhandlung hin. Richterin Renate Trenz versuchte gewissenhaft, sich Einblicke in die Gesetzmäßigkeiten und Gebräuche beider Feuerwehr zu verschaffen: "Leider kenne ich mich da gar nicht aus". So war zu erfahren, dass die neuen Jahresdienstpläne per Post zwischen Weihnachten und Neujahr zugestellt werden. Dass, wer wegen seiner Arbeit nicht zur Übung am Dienstag kommen kann, donnerstags nachziehen kann. Oder auch einfach einem Kumpel aufträgt, ihn zu entschuldigen. Mit entsprechender Ankündigung können sich Wehrleute selbst über einen längeren Zeitraum beurlauben lassen. Dass es aber eine Anwesenheitsliste gibt, die gewissenhaft geführt wird.

Im Detail ging es um vier Termine: Der Kläger beharrt darauf, an allen Tagen anwesend gewesen zu sein oder zumindest eine Entschuldigung abgegeben zu haben oder, wie im Fall eines Urlaubs am 4. August, diesen rechtzeitig angekündigt zu haben. Nämlich auf der Jahreshauptversammlung im Januar zuvor. Erschwert wird die Urteilsfindung sicherlich durch den Umstand, dass der ganze Vorfall um den gestritten wird, bald vier Jahre zurück liegt. Es ist immer die Rede von 2013, wenn die relevanten Tage, 26. Mai, 23. Juni und 20. Juli, zur Sprache kommen. Bemerkenswert gut erinnert sich der Kläger, spricht von der Übung am Reitstall in Ludweiler, die abgebrochen werden musste, da ein Alarm gemeldet worden sei. Zeuge Siegbert M. wird ebenfalls gehört. An diese Details erinnert er sich nicht, lässt aber keinen Zweifel daran, dass die Anwesenheitsliste der Wehr stets korrekt geführt werde. Und wenn Kläger S. nicht namentlich abgehakt sei, sei er nicht da gewesen.

Gegen Ende meldet sich Heiko Schlang, stellvertretender Wehrführer, der die Verhandlung ebenfalls verfolgt. Er sagt, dass am besagten 26. Mai gar keine Übung stattgefunden habe. Den Sachverhalt will sich die Richterin noch genau im Internet anschauen.

Als Zuhörer verwundert es, mit welchem Nachdruck Beweise für oder gegen eine Anwesenheit vorgebracht werden. Das wird verständlicher nach einem Blick auf die Brandschutzordnung. Die besagt, dass, wer dreimal unentschuldigt gefehlt hat, ausgeschlossen werden muss. In vier Fällen hat die Freiwillige Wehr Völklingen bisher ein Ausschlussverfahren betrieben.

 Heiko Schlang, stellvertretender Wehrführer Foto: W. Schmidt

Heiko Schlang, stellvertretender Wehrführer Foto: W. Schmidt

Foto: W. Schmidt

Richterin Trenz, das wird deutlich, setzt auf Versöhnung. Ob nicht nach einem zeitlichen Abstand Herr S. vielleicht zurück kommen könne? Christina Hennrich, Justiziarin der Stadt, und auch Herbert Broy sehen dafür keine Möglichkeit: "Das Vertrauen ist endgültig gestört."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort