Briefwahl für die Wahlen jetzt schon möglich

Saarlouis · Für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters sowie für die Wahl zum Landtag des Saarlandes am 26. März ist ab Montag, 20. Februar, Briefwahl möglich. Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich oder in elektronischer Form, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden. Hierzu ist auf der Internetseite www.saarlouis.de über die Schaltfläche "Wahlen 2017" der elektronische Briefwahl-Antrag bereit gestellt. Zudem können Briefwahlanträge auch durch persönliche Vorsprache im Wahlamt (Rathaus Großer Markt 1, Empfangssaal, erstes Obergeschoss) jeweils montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr beantragt werden. Die Wahlberechtigten haben grundsätzlich die Wahlbenachrichtigungen und amtliche Personalausweise, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gültige Identitätsausweise, oder Reisepässe mitzubringen. Bis zur Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten ist eine Beantragung auch ohne Vorlage von Wahlbenachrichtigungskarten möglich. Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der Tel. (0 68 31) 443-443 erreichbar.

Für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters sowie für die Wahl zum Landtag des Saarlandes am 26. März ist ab Montag, 20. Februar, Briefwahl möglich. Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich oder in elektronischer Form, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden. Hierzu ist auf der Internetseite www.saarlouis.de über die Schaltfläche "Wahlen 2017" der elektronische Briefwahl-Antrag bereit gestellt. Zudem können Briefwahlanträge auch durch persönliche Vorsprache im Wahlamt (Rathaus Großer Markt 1, Empfangssaal, erstes Obergeschoss) jeweils montags bis donnerstags durchgehend von 8 bis 16.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr beantragt werden. Die Wahlberechtigten haben grundsätzlich die Wahlbenachrichtigungen und amtliche Personalausweise, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gültige Identitätsausweise, oder Reisepässe mitzubringen. Bis zur Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten ist eine Beantragung auch ohne Vorlage von Wahlbenachrichtigungskarten möglich. Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der Tel. (0 68 31) 443-443 erreichbar.

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