Videoüberwachung: Ganz weit auseinander sind sie nicht

Saarlouis · Das umstrittene Thema polizeilicher Videoüberwachung in Saarlouis ist am Donnerstag Thema im Stadtrat. Entschieden wird zum Beispiel, ob die Stadt eine Satzung für eine Bürgerbefragung erlässt, und ob es eine solche Befragung zur öffentlichen Sicherheit geben soll.

 Videokameras filmen bereits an vielen Orten – auch im Saarland gibt es sie. Foto: dpa/Arno Burni

Videokameras filmen bereits an vielen Orten – auch im Saarland gibt es sie. Foto: dpa/Arno Burni

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Hinter verschlossenen Türen, in nicht öffentlicher Sitzung, haben SPD , CDU und Grüne die nächste Weiche gestellt in Sachen Videoüberwachung in Saarlouis und Bürgerbefragung dazu. Bloß: Wohin die Weichen gestellt wurden, ist nicht klar. Die CDU hatte beantragt, kurzfristig eine Satzung zu erlassen, um eine Bürgerbefragung starten zu können. Die Grünen lehnten das ab, die SPD enthielt sich, rechnerisch kam die CDU also mit dem Antrag durch. Wie die Fraktionen am kommenden Donnerstag in der Stadtratssitzung abstimmen werden, ist nicht ablesbar: Für oder gegen eine Satzung und für - oder gegen die Bürgerbefragung.

Die Grünen haben sich allerdings im Prinzip auf Nein festgelegt. Ihre OB-Kandidatin Claudia Beck plädiert für eine "wissenschaftlich begleitete Bevölkerungsbefragung zur kommunalen Kriminalprävention" - das ist nicht das einfache Ja oder Nein der Saarlouiser zu einer Sicherheitspartnerschaft zwischen Stadt und Innenministerium, wie es die CDU will. Beck will einen Ausbau des Saarlouiser Netzwerkes SicherheitOrdnungSauberkeit (SOS) zur Kriminalitätsprävention. SOS enthält im Kern eine Kooperation zwischen gesellschaftlichen, städtischen und polizeilichen Akteuren. Nicht grundlos würdigt der Saarlouiser Polizeichef Christian Zimmer die "aus unserer Sicht hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Stadt Saarlouis und der Polizeiinspektion".

Deftig zugelangt hatte in der vorangegangenen Debatte der Fraktionschef der SPD und OB-Kandidat Peter Demmer, selbst Kriminalpolizist. Eine "Totalüberwachung" etwa des Großen oder Kleinen Marktes einfach so, ohne Anlass gehe gar nicht, wetterte er. Das allerdings hatte die CDU auch nicht beantragt.

Genau gesehen liegen SPD , CDU und Grüne in Sachen Videoüberwachung auch nicht so weit auseinander: Die CDU will sie räumlich und zeitlich begrenzen, die Grünen halten das für "im Einzelfall zeitlich befristet nützlich", und auch SPD-Chef Demmer hat nun "nichts dagegen", an Schwerpunkten eine temporäre Videoüberwachung zu erlauben. Auch wenn er "derzeit keine solchen Schwerpunkte" in Saarlouis sieht. SPD und Grüne bleiben damit ganz nah an der jetzigen Gesetzeslage. Die CDU will die Tür etwas weiter öffnen.

Um genau herauszufinden, ob es den Bedarf an Videoüberwachung gibt, hat Demmer vorgeschlagen, das Thema bei SOS und im zuständigen Ratsausschuss kompetent beleuchten zu lassen. Die Ratsmehrheit folgte ihm darin.

Demmer wie der Pirat Holger Gier werfen der CDU vor, "Angst-Stimmung zu erzeugen, um damit Politik zu machen". Die CDU verheize dabei das Image von Saarlouis ..In der Häufigkeit von Straftaten pro Einwohner im Saarland steht Saarlouis auf Platz drei - da sieht die CDU den Handlungsbedarf. Sie übersehe dabei vorsätzlich, kontert Demmer, dass diese Zahl alles umfasse - auch, zum Beispiel, die große Zahl von Ladendiebstählen, die in einer Einkaufsstadt wie Saarlouis nun mal hoch sei. Die Zahl sage also nicht viel aus.

Kurz, im Rat sieht bislang nur die CDU einen Grund für eine "Sicherheitspartnerschaft" der Stadt mit dem Innenministerium. Was die SPD zudem regelrecht erbost: Die Stadt müsste einen bislang nur als "X." bezifferten Teil der Kosten übernehmen. Wieso eigentlich, fragt Demmer, das sei doch nun unbestritten Landessache.

Die CDU würde sich gern das Ja der Bürger zur "Sicherheitspartnerschaft" holen. OB-Wahlkampf hin oder her - es ist kein künstlich aufgeblasenes Thema. Persönliche Sicherheit beschäftigt viele Bürger.Derzeit ist der polizeiliche Einsatz von Videokameras sehr eingeschränkt. "Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen." Das steht im Versammlungsgesetz. Ein konkreter Anlass für das so genannte Videografieren muss also benennbar sein. Das saarländische Polizeigesetz regelt: Aufnahmen sind erlaubt "an öffentlich zugänglichen Orten zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder wenn auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, dass dort Straftaten verabredet, vorbereitet oder verübt werden." Und natürlich wertet die Polizei Videoaufnahmen von Privatgelände aus, etwa von Tankstellen, Kaufhäusern oder Verkehrsbetrieben.

Das sei auch im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Saarlouis "in vielen Fällen hilfreich bei der Aufklärung von Straftaten gewesen", sagt der Chef der Saarlouiser Polizei , Polizeirat Christian Zimmer.

Die in Saarlouis derzeit geführte Diskussion dreht sich auch um eine mögliche Änderung des Polizeigesetzes. Statt der bisher geforderten konkreten Gefährdung könnte eine "abstrakte" Gefährdung zur Video-Erlaubnis genügen.

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