Aus der Pflicht eine Tugend gemacht

Saarlouis · Jahr für Jahr sterben Menschen bei Wohnungsbränden an Rauchvergiftungen. Deshalb ist es jetzt Pflicht, in Wohnungen Rauchwarnmelder zu installieren. Wir wollten wissen, wie unsere Leser dazu stehen.

 Pflicht für alle Haushalte: In Wohnungen müssen seit Anfang dieses Jahres generell Rauchwarnmelder vorhanden sein. Symbolfoto: dpa/Vennenbernd

Pflicht für alle Haushalte: In Wohnungen müssen seit Anfang dieses Jahres generell Rauchwarnmelder vorhanden sein. Symbolfoto: dpa/Vennenbernd

Die seit Anfang 2017 bestehende Pflicht, Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten, scheint durchgehend umgesetzt zu werden. Dies zeigt jedenfalls eine nicht repräsentative Befragung der SZ. Demnach ist in einigen Wohnungen die Installation bereits vor mehreren Jahren erfolgt, während andere erst jetzt aufgrund der gesetzlichen Pflicht die entsprechende Ausrüstung vorgenommen haben.

Schon seit fast zehn Jahren hat Niklas Fery aus Dillingen in seiner Wohnung Rauchmelder installiert. So lange schon, dass er die Ausstattung aktuell erneuern musste. Das habe aber nichts mit der gesetzlichen Regelung zu tun, sondern mit dem Zustand der Alt-Geräte. Installiert hatte er die Melder, als er sich einen Holzofen einbaute, da sei es "einfach sinnvoll" gewesen. Auch Marianne und Rainer Meier aus Beckingen haben einen Kachelofen und daher seit zehn Jahren Rauchmelder. "Zur eigenen Sicherheit", wie die beiden betonen. Nur ihre Kinder konnten sie noch nicht überzeugen, "die nehmen es ein wenig zu locker".

"Selbstverständlich haben wir Rauchmelder", sagt auch Walli Voigt aus Merzig. Vor drei, vier Jahren sei die Installation in der Wohnung erfolgt. Passiert sei zwar noch nie etwas, aber es gebe ihr doch "ein Gefühl von Sicherheit". Seit einem Jahr sind die Rauchmelder auch bei Sarah Angel aus Dillingen installiert. Sie habe so viel gehört, was alles schon passiert sei und nun sei es ja auch Pflicht geworden. Aber weniger diese gesetzliche Regelung war der Auslöser als mehr die Geburt ihres Kindes. Da sei das Sicherheitsbedürfnis noch mal etwas größer, meint die junge Frau. Nur gelegentlich sei es "etwas nervig", wenn beim Kochen schon mal die Rauchmelder lautstark ertönen.

Ebenfalls schon vor einem Jahr haben Gisela und Helmut Paul aus Dillingen die Rauchmelder installiert. "Wir wussten ja aus den Medien, dass die Pflicht kommt", erklären sie. Da habe man es halt gleich umgesetzt, neben dem eigenen Haus auch ein Mietshaus in Roden damit ausgestattet. Wie die meisten der Befragten haben sie selbst die Installation vorgenommen. Wie die beiden Dillinger meint Volker Weber aus Hülzweiler, er habe sich vorher weniger Gedanken gemacht. "Aber sinnvoll ist es schon", sagt er aber im gleichen Atemzug, obwohl er die Rauchmelder nur gekauft habe, "weil es jetzt Pflicht" sei.

Das betont auch der Dillinger Italo Aita. Erst im Dezember 2016 habe er die Melder gekauft und installiert, "genau wie es vorgeschrieben ist". Angst vor einem Brand habe er keine, "ich mache mir jetzt auch nicht mehr Gedanken als früher". Yvonne Zimmer (Dillingen) meint ebenfalls: "Man geht immer davon aus, dass es nicht brennt", räumt aber ein, dass viele mit etwas Leichtsinn an die Sache gehen. Sie habe die Wohnung jetzt mit Rauchmeldern aufgerüstet, weil es Pflicht sei, vorher habe sie sich keine Gedanken gemacht.

Mit mehr Skepsis betrachtet dagegen Ivo Ernst aus Zürich die Pflicht: "Ihr Deutschen liebt die Gesetze, wollt möglichst viele, während wir Schweizer die Eigenverantwortung präferieren." Dabei ist der Mann vom Fach. Er ist geschäftlich im Saarland unterwegs - für einen Hersteller von Feuerschutzbekleidung, der unter anderem die Dillinger Feuerwehr ausrüstet. Mit der Eigenverantwortung nimmt er es aber auch genau, hat Küche, Keller und Kinderzimmer in seinem Haus ausgestattet. "Weil, Rauchmelder sind einfach sinnvoll".

Zum Thema:

Auf einen Blick Die Pflicht, Rauchmelder zu installieren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung der Saarländischen Landesbauordnung bereits im Mai 2004 eingeführt. Danach mussten seit dem Stichtag 1. Juni 2004 alle Neubauten sowie Alt-Wohnungen bei Umbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für Bestandswohnungen gab es im Übrigen eine Nachrüstfrist, die am 31. Dezember 2016 endete. Seit diesem Jahr müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Paragraf 45, Absatz vier, der Landesbauordnung Saarland regelt zudem, dass alle Kinderzimmer , Schlafräume sowie Flure, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen dienen, mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein müssen. ajk

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