Dem Richter fehlen noch zu viele Fakten

Saarlouis · Hartmann Jenal, Vorsitzender des Vereins Witas, will nicht hinnehmen, dass er einem Jäger nicht den Schuss auf einen Hund vorwerfen darf. Dieser hat Jenal verklagt, das Urteil in zweiter Instanz ist noch offen.

 Mit einer Mahnwache vor dem Saarlouiser Amtsgericht wollten Mitglieder des Vereins Witas ihrem Vorsitzenden Hartmann Jenal (Zweiter von rechts) ihre Solidarität bezeugen. Foto: Lara Kühn

Mit einer Mahnwache vor dem Saarlouiser Amtsgericht wollten Mitglieder des Vereins Witas ihrem Vorsitzenden Hartmann Jenal (Zweiter von rechts) ihre Solidarität bezeugen. Foto: Lara Kühn

Foto: Lara Kühn

Angefangen hat alles mit einem Schuss im Überherrner Wald. Hundedame Bonny überlebte ihre schweren Verletzungen nur wenige Stunden. Trotzdem ist bis heute gerichtlich nicht geklärt worden, wer damals die tödliche Kugel abfeuerte.

Der Überherrner Tierschützer und Vorsitzende des Vereins Wildtier- und Artenschutz Saar (Witas), Hartmann Jenal, ist sich sicher: "Der Jäger, dessen Grundstück an den Unglücksort grenzt, der hat geschossen." Weil er seine Anschuldigungen aber nicht hinter vorgehaltener Hand, sondern mit Handzetteln verkündet hatte, wurde er von dem Jäger verklagt. In erster Instanz hat Jenal verloren und wurde zur Zahlung von 1750 Euro verurteilt. Jenal ging in Berufung. Für diese war gestern Termin am Saarlouiser Amtsgericht.

Dort hielten Witas-Mitglieder eine so genannte Mahnwache. "Der Tod von Bonny muss endlich gesühnt werden. Damals gab es kein ordentliches Verfahren gegen den jetzigen Kläger. Nun bin ich zwar Angeklagter, aber das Gericht muss sich heute auch mit den damaligen Geschehnissen befassen", sagte Jenal.

Anwalt findet's "merkwürdig"

Sein Anwalt Thomas Will berichtete, dass er bis gestern früh noch keine Einsicht in die Anklageakte zum Verfahren, das seinerzeit gegen den Jäger geführt wurde, bekommen habe: "Das ist schon sehr merkwürdig. Darin stehen Fakten, die für dieses Verfahren wichtig sind."

Im Gerichtssaal beschrieb der Vorsitzende Richter Steffen Engel einige der Anklagepunkte, die dem Jäger damals vorgeworfen worden waren. So soll der Jäger eine Selbstschussanlage besessen haben. Und der Hochsitz auf seinem Jagdgelände sei in Schussrichtung des getöteten Hundes positioniert gewesen, teilte der Richter mit. "Die sichergestellten Beweismittel (…) überführen den Angeklagten als Täter", habe es außerdem in der damaligen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft geheißen. Verurteilt wurde der Jäger jedoch nie. Es wurden keine Zeugen gehört, und auch eventuelle Hinweise, wie der Besitz von Sprengstoff und Kriegswaffen , die von der Polizei bei einer Hausdurchsuchung sicher gestellt worden waren, sind nicht Gegenstand einer öffentlichen Verhandlung gewesen. Grund: Der Jäger hatte fünf andere Straftaten gestanden. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.

Richter als Zeuge?

Das stimmte den Amtsrichter in Saarlouis gestern etwas nachdenklich. Er überlege, den damaligen Saarbrücker Richter zum zweiten Verhandlungstermin zu laden, sagte Engel. Auf diesen weiteren Termin hat Engel vertagt, da die erwähnte Akte zu spät im Saarlouiser Gericht eingetroffen war. Deshalb wurde auch gestern kein Urteil gefällt. Es müsse erst sichergestellt werden "dass alle mittels der damaligen Anklageakte auf dem gleichen Kenntnisstand sind", sagte der Richter.

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