Klage gegen Scheuerhof gescheitert

Mettlach · Mit Erleichterung hat der Bürgermeister der Gemeinde Mettlach, Carsten Wiemann, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Saarlouis im Rechtsstreit um das geplante Schießsportzentrum Scheuerhof zur Kenntnis genommen. Das OVG hatte den Normenkontrollantrag zweier Anwohner gegen den Bebauungsplan der Gemeinde für das Projekt zurückgewiesen (AZ 2 C 382/13), die Entscheidung war den Beteiligten schriftlich zugestellt worden.

Wiemann erklärte am Freitag gegenüber der SZ: "Es ist Schaden von der Gemeinde Mettlach abgewendet worden. Hätten die Kläger im Normenkontrollverfahren gegen die Gemeinde und den Bebauungsplan für das Internationales Schießsport- und Leistungszentrum Saarschleife am Scheuerhof Erfolg gehabt, wären sicherlich die Vorhabenträger meines Erachtens auch zu Recht gegen die Gemeinde Mettlach vorgegangen und hätten Schadenersatzansprüche geltend gemacht."

Nachdem der Bebauungsplan aus dem Jahr 2010 in 2012 wegen der Befangenheit eines Ratsmitgliedes aus formalen Gründen vom OVG für unwirksam erklärt werden musste, steht für Wiemann "mit dem heutigen Sachstand fest, dass die Abwägung und Beratungsergebnisse des Gemeinderates immer Substanz hatten und mit der Bekanntgabe des Urteils bis heute haben". Die Gemeinde hatte nach dem ersten Urteil den Rat erneut über den Bebauungsplan entscheiden lassen und damit nach Ansicht des Gerichtes den formellen Fehler ausgeräumt.

Zur Begründung des anschließend gestellten zweiten Normenkontrollantrags, über den das OVG nun entschied, hatten die Antragsteller umfangreiche formelle und inhaltliche Einwendungen gegen die Gültigkeit des Plans erhoben. "Unter anderem haben sie eine unzureichende Berücksichtigung der vom Bau und Betrieb des Schießzentrums voraussichtlich ausgehenden Gefahren für die Umwelt, der zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen für Menschen und Tierwelt, eine Verletzung der Bestimmungen des Natur- und Landschaftsschutzes und des Artenschutzrechts, Verstöße gegen Vorgaben des Landesentwicklungsplans und eine aus ihrer Sicht unangemessene Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Betreiber der Anlage bei der Planungsentscheidung eingewandt", heißt es von Seiten des Gerichtes. Das OVG ist diesen Argumenten in seiner Entscheidung jedoch nicht gefolgt und hat dabei insbesondere auf den planerischen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum der Städte und Gemeinden bei der Bauleitplanung verwiesen. In diesem Rahmen - so argumentierten die Richter - habe sich die Gemeinde bei der Abwägung der für und gegen das Projekt sprechenden Interessen und Belange gehalten. Das OVG hatte keine Revision zugelassen, dagegen können die Antragsteller nach Darstellung des Gerichtes Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Für Bürgermeister Carsten Wiemann ist noch ein Punkt in dem Rechtsstreit um den Scheuerhof von Bedeutung: "Des Weiteren muss festgehalten werden, dass im Falle, dass den Klägern Recht zugesprochen wäre, zwar der Bebauungsplan nichtig gewesen wäre, jedoch die Genehmigung der Schießanlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz rechtlich Bestandskraft hat." Als Bürgermeister sei er "sehr froh", dass das Urteil zugunsten der beklagten Gemeinde verlaufen ist. "Denn man müsse sich vorstellen, ein Schießsportleistungszentrum ohne Gastronomie, Hotel, Verwaltungs-, Dienstleistungs-, Verkaufs- und Nebengebäude betreiben zu wollen", sagt Wiemann. Ohne diese Projektelemente würde die fokussierte touristische Entwicklung und damit die Zielstellung des Rates völlig konterkariert. Wiemann abschließend: "Baurechtlich steht der Investition meines Erachtens nichts mehr im Wege. Ich habe allerdings Verständnis dafür, wenn die Diana Touristik, die seit 2008 dieses Projekt betreibt, nunmehr Umstrukturierungen in ihrem Vorhaben vornimmt, um es, wie letztes Jahr angekündigt, wirtschaftlicher betreiben zu können."

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Seit 2008 laufen die Planungen für ein "europäisches Innovationszentrum für Jagd und Umwelt", wie der Arbeitstitel für das Projekt auf dem Gelände der ehemaligen Lungenklinik Scheuerhof damals hieß. Auf der brach liegenden Fläche plant die Diana Touristik GmbH einen Themenpark zu Jagd, Tourismus, Schießsport und Waffentechnik zu errichten. Nach dem Tod des früheren Geschäftsführers Hans-Jörg Dillinger Anfang 2014 übernahm der Saarbrücker Rechtsanwalt Martin Schmitt die Geschäftsführung der Gesellschaft. Er hatte noch im Juli 2014 gegenüber der SZ bekräftigt, dass das Projekt realisiert werde - allerdings in einer gegenüber den früheren Plänen abgespeckten Form. Das Investitionsvolumen bezifferte Schmitt auf 35 Millionen Euro. cbe

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