Kreistag lehnt Anträge von Saarmobil und KVS ab

Kreis Saarlouis · Nächste Runde in der Diskussion um den künftigen Busverkehr im Landkreis Saarlouis: Beide eigenwirtschaftlichen Anträge sind im Kreistag durchgefallen.

 Die Frage, mit welchen und wessen Bussen ab 2018 im Landkreis Saarlouis gefahren wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Foto: Becker & Bredel

Die Frage, mit welchen und wessen Bussen ab 2018 im Landkreis Saarlouis gefahren wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Foto: Becker & Bredel

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Der Kreistag Saarlouis hat nicht das letzte Wort. Aber laut Landrat Patrik Lauer eines mit Gewicht. Das Wirtschaftsministerium des Saarlandes, das die Entscheidung treffen muss, messe einem Votum der Bürgervertretung in solchen Fällen durchaus eine Bedeutung zu.

Und dieses Votum liegt in Sachen Neuvergabe der Konzession für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Saarlouis jetzt vor. Um den ÖPNV im größten Teil des Kreises ab 1. Januar 2018 für zehn Jahre bedienen zu dürfen, hatten zwei Unternehmen so genannte eigenwirtschaftliche Anträge gestellt: Die Kreisverkehrsbetriebe Saarlouis (KVS) und Saar-Mobil, GmbH mit Sitz in Püttlingen. Beide Anträge hat der Kreistag jetzt abgelehnt.

Ein wirtschaftlich bedeutsames, politisch viel diskutiertes bis brisantes und sehr kompliziertes Thema ist er, dieser ÖPNV. Zunächst einmal geht es um eine Menge Geld. Millionen Euro, die einerseits der Aufgabenträger - so heißt der Landkreis als Verantwortlicher für den ÖPNV im Gesetz - aufwenden muss, und die andererseits ein beauftragtes Unternehmen verdienen kann. Daraus folgt die politische Dimension. Unter dem Stichwort "Privatisierung" sind verstärkt seit den 1980er Jahren zuvor vom Staat erfüllte Aufgaben an Privatunternehmen übertragen worden. Hier stehen sich mitunter Befürworter und Kritiker unversöhnlich gegenüber. Kompliziert ist das Thema, weil viele rechtliche Fragen zu beantworten sind. "Entscheidungen müssen gerichtsfest sein, denn es ist immer damit zu rechnen, dass ein Anbieter, der nicht zum Zuge kommt, dagegen klagt", sagt Lauer. Der Landrat ist aber überzeugt, dass sowohl Saar-Mobil- als auch KVS-Antrag "aus zwingenden rechtlichen Gründen abzulehnen" waren. Beide haben nämlich, wie Lauer erläutert "rechtswidrig" einen öffentlichen Zuschuss von 800 000 Euro des Landkreises einkalkuliert, der nach dem deutschen ÖPNV-Gesetz "allein dem Aufgabenträger (also dem Landkreis) zusteht".

Dass der Kreistag zweitens beschlossen hat, an einer Direktvergabe der Konzession des so bezeichneten Linienbündels 1 an die KVS festzuhalten, sieht Lauer ebenfalls gerichtsfest begründet. "Der Antrag von Saar-Mobil hat weitere wesentliche Schwächen", sagt der Landrat. Zum einen beschäftige sich dieser Anbieter überhaupt nicht mit der vom Landkreis gewünschten integrierten Lösung einschließlich Linienbündel 2 mit einem kleineren Teil des Kreisgebietes, für das die Konzession ab Anfang 2019 zu vergeben ist. Gravierender ist für ihn aber, dass Saar-Mobil keine Sicherheit biete. "Das hört sich vielleicht juristisch spitzfindig an, ist aber wesentlich: verlassen können wir uns nur auf das, was in einem Vertrag ausdrücklich verbindlich zugesichert wird", sagt Lauer, und eben diese verbindliche Zusicherung habe Saar-Mobil in wichtigen Teilen der angebotenen Leistungen nicht abgegeben. Lauer: "Das betrifft Linien, Gesamtkilometer und nicht zuletzt sozialen Standards." Wenn Saar-Mobil behaupte, das zugesichert zu haben, "entspricht das nicht den Tatsachen, und das wissen die auch", sagt Lauer. Sein Fazit und die Begründung, die KVS zu favorisieren: "Wir wollen einen top funktionierenden ÖPNV behalten."

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