Dubioser Finanzdienstleister dreht Kind Kreditkarte an

Rehlingen-Siersburg · Versehentlich bestellte der zwölf Jahre alte Sohn eines SZ-Leserreporters eine Kreditkarte bei einer niederländischen Firma. Die Familie versuchte, dies rückgängig zu machen. Nun flattern ihr regelmäßig Briefe eines Inkasso-Anwalts ins Haus.

Ein SZ-Leserreporter aus Gerlfangen, der lieber anonym bleiben möchte, berichtet von einem "sehr zweifelhaften Finanzdienstleister " aus den Niederlanden. Aus Versehen sei sein zwölfjähriger, schwerbehinderter Sohn in die Falle der Firma "Global Payments" getappt und habe eine Kreditkarte erworben. Diese sei ihm gegen eine horrende Gebühr per Post zugeschickt worden, sagt der SZ-Leser.

Die Familie verweigerte die Annahme, der Sohn erhielt eine Mahnung. Daraufhin schrieben seine Eltern der Firma, um sie über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. "Dies hat den Finanzdienstleister offenbar wenig berührt, denn jetzt bekommt unser Sohn regelmäßig Post von einem Inkasso-Anwalt aus Deutschland", klagt der SZ-Leserreporter. Seine Recherchen im Internet hätten ergeben, dass inzwischen in vielen Bundesländern den Verbraucherzentralen Beschwerden über die Firma vorliegen.

Auch Désirée Fuchs von der Verbraucherzentrale des Saarlandes kennt solche Fälle und warnt vor dieser "Abzockseite". Statt eines beworbenen Kredits ohne Schufa-Eintrag erhalten die Betroffenen kostenpflichtige Prepaid-Karten. "Niemand hat was zu verschenken - auch keine preisgünstigen Kredite", gibt sie zu bedenken. Deshalb sollte man solche Angebote genau prüfen und das Kleingedruckte lesen.

Grundsätzlich werde ein Kaufvertrag nur wirksam, wenn schon vor der Bestellung alle Bedingungen ersichtlich sind. Zudem hätten die Verbraucher ein Widerrufsrecht. Und von diesem sollten sie möglichst schnell vorsorglich Gebrauch machen, wenn sie glauben, dass etwas schief gelaufen ist, rät Fuchs. Zudem sollten die Betroffenen rasch Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen, die eine kostenfreie telefonische Beratung anbiete.

Für Minderjährige haften normalerweise die Eltern. Geschäfte von Jugendlichen seien in der Regel jedoch von vornherein hinfällig, erklärt Fuchs. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale sind unter www.vz-saar.de Musterbriefe zur Abwehr unberechtigter Forderungen zu finden.

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