Arzt verschreibt drei Tuben Salbe – Apotheke will nur eine geben

Ittersdorf · Ein Arzt verschrieb Ellen Körner drei Tuben Wundsalbe. Da das Rezept von Hand geschrieben war, wollte eine Saarlouiser Apotheke nur eine statt der drei Tuben rausgeben. Die saarländische Apothekenkammer gibt ihm recht.

Schon öfter, erzählt Ellen Körner aus Ittersdorf, ist ihr für ihre beiden Kinder die Wundsalbe Mirfulan, ein Präparat aus Zink und Harnsäure, das bei Windeldermatitis dem wunden Baby-Po hilft, verordnet worden. So zuletzt auch bei einem Besuch in der Hautklinik in Homburg. Dort erhielt die Mutter ein handschriftliches Kassenrezept, auf dem der behandelnde Arzt drei Tuben der Salbe verschrieben hatte.

"Mit diesem Rezept bin ich zu einer Saarlouiser Apotheke gegangen, doch dort wollte man mir keine drei, sondern höchstens eine Tube auf das Rezept geben", erzählt sie. "Der Apotheker argumentierte damit, ich könne das Rezept ja gefälscht haben, weil hinter dem Namen der Salbe, ebenfalls handschriftlich der Zusatz "3x" stehen würde, den auch ich hinzugefügt haben könnte", erzählt sie. Dieser Zusatz müsse, so der Apotheker, der Arzt zusätzlich noch einmal mit seiner Unterschrift bestätigen, die Apotheke könne ein solches Rezept nicht mit der Krankenkasse abrechnen.

Ellen Körner wollte sich aber nicht mit einer Tube zufriedengeben und forderte schließlich das Rezept zurück. "In einer anderen Apotheke in Saarlouis hatte ich dann keine Probleme, dort bekam ich ohne Nachfrage drei Tuben Salbe", sagt sie.

Ellen Körner ist vor allem verärgert, weil sie in der Apotheke des Betrugs verdächtigt wurde, "ich frage mich nur, welchen Vorteil ich von drei Tuben Wundsalbe haben soll?", fragt sie.

Carsten Wohlfeil, Geschäftsführer der Apothekenkammer des Saarlandes, kann die Reaktion des ersten Apothekers durchaus verstehen. "Es wird schon sehr oft versucht, Rezepte durch handschriftliche Zusätze zu fälschen", erklärt er. Vor allem die Mengenangabe, aber auch das Kreuz beim Zusatz "zuzahlungsbefreit" würde oftmals von Patienten gefälscht. "Das Problem dabei ist, dass dem Apotheker wirtschaftlicher Schaden entsteht, weil die Kasse ein solches Rezept nicht abrechnet. Spätestens bei der Überprüfung sagt man dort, die Apotheke hätte genauer hinschauen müssen", sagt Wohlfeil. Während es im Bereich der gesetzlichen Kassen vor allem die Befreiung der Zuzahlung oder die Anzahl seien, die in zahlreichen Fällen manipuliert würden, würden sich im Bereich der privaten Kassen die Patienten auch die Medikamente selbst aufschreiben. "Als Apotheker bleiben wir dort nicht auf den Kosten sitzen, es geht hier schlicht um Betrug", sagt er.

Der konkrete Fall von Familie Körner, bei dem die Kopfzeilen des Rezepts per Computer, das verordnete Medikament sowie der Zusatz handschriftlich waren, ist ihm bisher noch nicht begegnet. "Aber ich kann die Skepsis des Apothekers gut verstehen. Er muss im Zweifelsfall das Rezept nicht annehmen, wenn er befürchtet, es sei gefälscht."

Den Hinweis bekamen wir von Ellen Körner aus Ittersdorf. Für Sprachnachrichten aufs Band nutzen Sie die Nummer (0681) 5 95 98 00, oder schicken Sie alles an unsere E-Mail-Adresse: leser-reporter@sol.de oder nutzen Sie unser Onlineformular.

saarbruecker-zeitung.de/

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