683 Tage unschuldig hinter Gittern Justizopfer Kuß muss weiter warten

Saarbrücken/Marpingen · Die zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilte Homburger Gutachterin ruft jetzt den Bundesgerichtshof in Karlsruhe an.

 Das heute 74 Jahre alte Justizopfer Norbert Kuß (rechts) aus Marpingen  mit seiner Rechtsanwältin Daniela Lordt und Ehefrau Rita Kuß (links) bei einem Gerichtstermin im Jahr 2016.

Das heute 74 Jahre alte Justizopfer Norbert Kuß (rechts) aus Marpingen  mit seiner Rechtsanwältin Daniela Lordt und Ehefrau Rita Kuß (links) bei einem Gerichtstermin im Jahr 2016.

Foto: BeckerBredel/bub/fb

Der pensionierte Bundeswehrbeamte Norbert Kuß (74) ist ein geduldiger Mann mit guten, aber oft strapazierten Nerven. 683 Tage saß der Marpinger unschuldig hinter Gittern. 2004 verurteilte das Landgericht Saarbrücken den Familienvater zu drei Jahren Haft, weil er angeblich eine Pflegetochter missbraucht haben soll. Er selbst beteuerte stets seine Unschuld. Seine Verurteilung zu der Haftstrafe basierte wesentlich auf einem fatalen Gutachten der Homburger Gerichtspsychologin Professorin Petra Reetz-Junginger. Sie hatte die Aussagen des Mädchens damals als „erlebnisorientiert“ und glaubhaft eingestuft. Das Urteil des Landgerichts wurde schließlich nach einem langen Gang durch die Instanzen nach einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben. Kuß, der mit seiner Familie wiederholt vor dem Ruin stand, wurde rechtskräftig freigesprochen. Das war 2013.

Seitdem kämpft das Justizopfer vor Zivilgerichten um sein gutes Recht. Er fordert von der Gutachterin Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die Justiz nimmt sich dafür viel Zeit. Im November vergangenen Jahres hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken Kuß nach aufwändiger Beweisaufnahme und Obergutachten des international anerkannten Glaubhaftigkeitsexperten Professor Max Steller (Berlin) 60 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil der Vorinstanz wurde damit weitgehend bestätigt.

Revision gegen diese Entscheidung haben die OLG-Richter ausdrücklich nicht zugelassen. Dagegen wehrt sich die Gutachterin. Das Urteil in Sachen Kuß gegen Reetz-Junginger ist daher noch nicht rechtskräftig. Angeblich auf Drängen ihrer Haftpflichtversicherung hat die Gerichtspsychologin und Professorin den Bundesgerichtshof (BGH) eingeschaltet und „Nichtzulassungsbeschwerde“ eingelegt. Für Justizopfer Kuß bedeutet dieser Schritt der Gegenseite, dass er weiter auf sein Schmerzensgeld warten muss.

Mit den 60 000 Euro wollte der Mann, der im Juli 75 wird, die Schulden tilgen, die auf seinem Eigenheim lasten. Daraus wird vorerst nichts. Im Gegenteil: Der Pensionär muss erneut seine knappen finanziellen Rücklagen angreifen, denn: Für das Verfahren in Karlsruhe benötigt er einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt. Vorläufige Kosten: Rund 5000 Euro. Der BGH hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der Senat frühestens am 24. Mai, also in etwa elf Wochen, über die Beschwerde beraten wird.

In dem Rechtsstreit mit der Gutachterin legen Kuß und seine Anwältin Daniela Lordt derweil nach. Die Klage vor dem Landgericht wegen Schadenersatz wurde auf mehr als 70 000 Euro erweitert. Juristen gehen davon aus, dass auch hier die Richter abwarten, bis der BGH entschieden hat.

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