Zweite Anklage gegen früheren St. Ingberter Rathauschef Jung

Saarbrücken/St Ingbert · Untreue zum Nachteil einer Stiftung für Wohlfahrtspflege wirft die Staatsanwaltschaft jetzt dem St. Ingberter Ex-OB Georg Jung vor. Er soll für ein Gefälligkeitsgutachten im eigenen Interesse 31 237, 50 Euro bezahlt haben.

Die Staatsanwaltschaft hat binnen eines Monats die zweite Anklage gegen den St. Ingberter Ex-OB Georg Jung (CDU) erhoben. Bereits seit Ende März ist der 50-Jährige wegen Vorteilsnahme zu Gunsten eines Spendenvereins angeklagt. Im Gegenzug zu großzügigen Spenden soll er Geldgebern angeblich Wohlwollen der Verwaltung signalisiert haben.

Nach SZ-Informationen legt die Staatsanwaltschaft jetzt nach und wirft dem CDU-Politiker Untreue von 31 237, 50 Euro vor. Diese Summe soll Jung vom Konto der St. Ingberter Bläse-Stiftung für Wohlfahrtspflege an eine Münchner Anwaltskanzlei für ein Gefälligkeitsgutachten überwiesen haben. Bläse war ein vermögender Ex-St. Ingberter, der 2010 die Stiftung gründete, um Altenhilfe und Wohlfahrtsaufgaben zu fördern. Nach dem Tod Bläses war Jung Vorstandschef der Stiftung. Laut Satzung fällt dieses Amt an den amtierenden OB. Als Jung im November 2011 abgewählt wurde, wollte er offenbar auf Dauer als Stiftungschef amtieren. Er versuchte Rechtsgutachten für eine Satzungsänderung bei bekannten Juristen einzuholen, wonach er auf Lebenszeit Vorstand bleibe. Diese Experten lieferten aber nicht das gewünschte Ergebnis. Knapp 1200 Euro Honorar für eine Osnabrücker Professorin, die die Änderung für unzulässig hielt, zahlte er privat. Den Vorstand soll er über deren Votum nicht informiert haben. Schließlich beauftragte er im Namen der Bläse-Stiftung die Münchner Kanzlei.

Deren Gutachten für stolze 31 237,50 Euro kam wenige Tage vor der Amtsübergabe an seinen Nachfolger als OB zu dem Resultat: Die Satzungsänderung sei machbar. Das Innenministerium lehnte diese später aber ab. Jungs Verteidiger, Professor Guido Britz, bestätigte, dass die zweite Anklage vorliege. Jetzt könnten alle Vorwürfe zusammen vor dem Landgericht geklärt werden. Er verwies darauf, dass er gegen Jungs Nachfolger Hans Wagner (unabhängig) ebenfalls wegen Untreue zum Nachteil der Stiftung Anzeige erstattet habe.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort