Zweiter Haftbefehl in Steueraffäre

Saarbrücken/Trier · Nach der Großrazzia der saarländischen Steuerfahndung mit Durchsuchungen in Luxemburg, der Region Trier-Saarburg sowie in Frechen (Nordrhein-Westfalen), Pinneberg (Schleswig-Holstein) und Hamburg am Mittwoch wurde jetzt ein zweiter Haftbefehl verkündet. Ein 56 Jahre alter Geschäftsmann aus Trier muss, so der Beschluss eines Haftrichters, in Untersuchungshaft. Er wurde wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr in die Saarbrücker Justizvollzugsanstalt "Lerchesflur" eingeliefert. Trierer Polizisten und Saarbrücker Steuerfahnder nahmen ihn bereits am Mittwochabend fest. Nach einer Nacht im Polizeigewahrsam wurde er dem Richter vorgeführt. Seine 45 Jahre alte Ehefrau saß zu diesem Zeitpunkt bereits in Zweibrücken im Gefängnis. Als die Steuerfahnder an ihrer Haustür klingelten, soll sie nicht geöffnet, stattdessen aber versucht haben, Beweismaterial zu vernichten. Bei ihrer Festnahme, so war zu hören, hatte sie noch Teile von zerrissenen Umsatzaufstellungen in der Hand. Sie gilt als mögliche Strohfrau in der Affäre um hinterzogene Umsatzsteuern von rund 600 000 Euro. Den insgesamt sechs Beschuldigten, vier davon aus der Region Trier-Saarburg, wird von der Staatsanwaltschaft gewerbs- und bandenmäßige Hinterziehung von Umsatzsteuern vorgeworfen. Der inhaftierte 56-Jährige soll Kopf der Bande sein.

Wie bereits ausführlich berichtet, geht es in diesem grenzüberschreitenden Fall der Saarbrücker Steuerfahndung darum, dass über mehr als 15 Briefkastenfirmen in luxemburgischen Gemeinden per Internet-Versandhandel Geschäfte mit Kontaktlinsen an deutsche Kunden abgewickelt wurden. Die Ermittler gehen von einem Umsatzvolumen seit 2013 von 3,2 Millionen Euro aus.

Statt der in Deutschland ab einer "Lieferschwelle" von 100 000 Euro fälligen 19 Prozent Umsatzsteuer seien über Scheinfirmen nur die in Luxemburg üblichen drei Prozent gezahlt worden.

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