Die Tanzclubs bleiben an Karfreitag verwaist

Saarbrücken · Ist das Verbot von Vergnügungen an stillen Feiertagen noch zeitgemäß? Um diese Frage wird seit Jahren gestritten – auch im Saarland.

"Nicht mehr zeitgemäß" oder "überkommene Rücksichtnahme" - so lautet häufig die Kritik der Gegner des Tanzverbots an Karfreitag. Auch wenn mehr als jeder zweite Deutsche (52 Prozent) das Tanzverbot laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov an stillen Feiertagen befürwortet, empfinden es viele Jugendliche als Zumutung. Einige Jugendorganisationen im Saarland fordern seit Jahren eine Abschaffung dieses Erlasses. "Wir glauben, dass in einer Gesellschaft, die immer vielfältiger wird und in der auch Muslime und Juden und zunehmend auch Menschen ohne religiöses Bekenntnis leben, niemand durch ein allgemeines Tanzverbot eingeschränkt werden sollte", sagt der Landesvorsitzende der Jusos, Pascal Arweiler. "Das Grundrecht der freien Religionsausübung wird auch nicht dadurch eingeschränkt, wenn das Tanzverbot aufgehoben wird."

Auch der Linken-Bundestagsabgeordnete Thomas Lutze hält das Verbot in einer "modernen, aufgeklärten Gesellschaft" für nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen sollten lieber die verkaufsoffenen Sonntage abgeschafft werden, meint Lutze: "Dies durchzusetzen, muss in einer christlich geprägten Gesellschaft endlich auf die Tagesordnung, anstatt an einem nicht zeitgemäßen Relikt wie dem Tanzverbot festzuhalten."

Clubs und Diskotheken haben am Karfreitag geschlossen oder bieten lediglich Veranstaltungen ohne Tanzmöglichkeit an. "Wir lassen am Karfreitag alle Läden zu", sagt der Betriebsleiter des Diskothekenbetriebs GmbH, der neben dem Flash und der Lindenau in St. Wendel auch die Kufa in Saarbrücken und das Sound in Dillingen betreibt. Größere Umsatzeinbußen verzeichne man dadurch aber nicht. "Wir haben auch geschlossen", sagt der Geschäftsführer des Blau Nite Clubs in Saarbrücken, Timo Schmidt. Auch er hält das Tanzverbot nicht mehr für angemessen. "Die kirchlichen Einflüsse sind nicht mehr ganz so groß wie noch zu früheren Zeiten", findet er. Hält sich eine Diskothek nicht an das Tanzverbot, droht nach Paragraph 14 des saarländischen Feiertagsgesetzes eine Geldbuße bis zu 1500 Euro.

"Am Karfreitag gedenken wir Christen der Kreuzigung Jesu. Es ist für uns ein Trauertag und ein Tag des Insichgehens unter dem Motto ,Was menschlicher Größenwahn anrichten kann'", sagt der Superintendent des Kirchenkreises Saar-West, Christian Weyer. Es tue der Gesellschaft gut, hab und zu Ruhetage einzulegen.

Auch der Beauftragte der Evangelischen Kirchen im Saarland, Kirchenrat Frank-Matthias Hofmann, erklärt: "Jede Gesellschaft braucht Ruhezeiten, die den Alltag durchbrechen, damit wir über unser Leben nachdenken und uns auf das Wesentliche besinnen. Im Gedenken an das Leiden Christi gedenken wir auch der Opfer von Kriegen und Gewalt in aller Welt." In der evangelischen Kirche gilt der Karfreitag als einer der höchsten Feiertage. Für Katholiken ist er ein Fasten- und Abstinenztag.

Mehrere Bundesländer lockerten ihre Gesetze in den vergangenen Jahren. Etwa Schleswig-Holstein, das das Tanzverbot verkürzte: Zwei Stunden fallen künftig weg. Im Saarland ist das Tanzverbot an sogenannten stillen Feiertagen wie Karfreitag in Paragraf 10 des Saarländischen Feiertagsgesetzes geregelt, das seit 1976 gilt und zwar von Gründonnerstag 4 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr. Ausnahmen werden gewährt, wenn die Veranstaltungen "keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes" bedeuten. Verboten sind im Übrigen auch öffentliche Sportveranstaltungen sowie der Betrieb von Spielhallen.

Dass sich unter der neuen Landesregierung am Tanzverbot etwas ändern wird, ist nicht zu erwarten. "Wir haben da eine klare Position. Für uns ist es vertretbar, an stillen Feiertagen innezuhalten. Es ist ein Zeichen des Respektes gegenüber gläubigen Christen in unserem Land", sagt die SPD-Generalsekretärin Petra Berg. Zudem betreffe das Verbot nur den öffentlichen Raum. "Das gehört zur Wahrung der österlichen Tradition dazu." Auch die CDU will am Tanzverbot nicht rütteln und nennt die stillen Feiertage ein schützenswertes Kulturgut. "Für uns sind die Regelungen zum Schutz dieser besonderen Tage Ausdruck des Respekts vor dem Glauben, der unser Land prägt und auf dem fundamentale Werte wie die Menschenwürde aufbauen. Darüber hinaus schaffen diese Tage auch in unserer säkularen Gesellschaft Räume zur Entschleunigung", sagt der CDU-Generalsekretär Roland Theis.

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