80 Einbrüche in vier Monaten: viereinhalb Jahre Gefängnis

Saarbrücken/Bous · Er war geständig und spielsüchtig – was sich strafmildernd auswirkte: Dennoch muss ein Koch (45) aus dem Kreis Saarlouis vier Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Binnen weniger Monate hat er mehr als 80 Einbrüche verübt.

Das Landgericht Saarbrücken hat gestern einen gelernten Koch (45) aus dem Landkreis Saarlouis wegen Einbruchs in 82 Fällen rechtskräftig zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sein umfassendes Geständnis und seine Spielsucht wurden strafmildernd berücksichtigt. Mit der Verurteilung zu viereinhalb Jahren blieb das Gericht ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

In vier Monaten - zwischen Januar und April 2014 - ist er nachts mehr als 80 Mal in Wohnungen eingebrochen. Darunter Häuser in Saarlouis , Dillingen, Wallerfangen, Altforweiler und Bous . In zehn Fällen war er erfolgreich und entwendete Schmuck, Bargeld, Wertsachen, Schlüssel und Bankkarten.

Mit der Beute bestritt er seinen Lebensunterhalt und frönte in Kneipen seiner Spielleidenschaft. In den restlichen Fällen scheiterte er an den Wohnungstüren oder Hausbewohner störten ihn. In diesen Fällen entstand hoher Sachschaden wegen der Beschädigung der Türen. Leichtes Spiel beim Aufhebeln hatte er, wenn die Türen nur zugezogen, aber die Schlösser nicht zugesperrt waren.

Der 45-Jährige gestand alle Taten. Auch solche, die den Beamten bisher nicht bekannt waren. Ein Teil der Beute konnte den Opfern zurück gegeben werden. Auf die Spur des Einbrechers führte eine gestohlene EC-Karte. Beim Versuch, Geld am Automaten abzuheben, filmte eine Überwachungskamera einen Vermummten. Der Ermittlungsbeamte gab die Aufnahmen an alle Polizeidienststellen weiter und tatsächlich hatten drei Beamte eine Idee, wer der Vermummte sein könnte. Und sie lagen richtig: Bei der Hausdurchsuchung konnte umfangreiches Diebesgut sicher gestellt werden. Dabei stand der Mann noch unter Bewährung. Bereits 2010 ist er schon einmal wegen zahlreicher Einbrüche in Geschäftsräume verurteilt worden. Damals waren es drei Jahre und drei Monate. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe wurde der Rest zur Bewährung ausgesetzt.

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