Kritik an Genehmigungsverfahren

Saarbrücken · Das Bündnis "Gegenwind Saarland", dem rund 20 Bürgerinitiativen gegen den Bau neuer Windräder angehören, hält das Genehmigungsverfahren für Windräder für zu lax. Die Vertreter des Bündnisses kritisieren, es sei durch etliche Sonderregelungen geprägt. So verweigere das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) die Genehmigung nicht automatisch, wenn der Abstand zu Wasser- oder Naturschutzgebieten zu gering ist. Laut LUA schreibt das Gesetz für Wasserschutzgebiete keine Abstände vor. Für Naturschutzgebiete würden hingegen Pufferzonen festgelegt. In Ausnahmefällen sei es möglich, Windräder in einem Wasserschutzgebiet oder in der Pufferzone von Naturschutzgebieten zu errichten, wenn die Schutzziele dadurch nicht erheblich beeinträchtigt würden. "Generell unterliegen solche Ausnahmeregelungen strengen Prüfkriterien und wurden bislang nur in wenigen Verfahren zugelassen", sagt eine Sprecherin.

Die Bündnisvertreter kritisieren zudem, dass auch Mindestabstände zu Straßen nicht immer eingehalten würden. Sie warnen vor einer "erheblichen Gefahr" für Autofahrer. So könnte im Winter Eis von den Rotorblättern fallen. Laut LUA muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Straße das Anderthalbfache seiner Höhe betragen. Doch auch hier sind Ausnahmen möglich. Allerdings müsse der Antragsteller in einem Gutachten nachweisen, dass die Sicherheit und der Verkehr dadurch nicht beeinträchtigt werden, so die Behörde. Die Windkraft-Gegner halten von solchen Gutachten wenig. Da die Gutachter von den Investoren beauftragt und bezahlt werden, bezweifeln sie deren Unabhängigkeit. Tatsächlich ist es Sache des Antragstellers, alle notwendigen Untersuchungen vorzulegen und die damit verbundenen Kosten zu tragen. Das LUA prüft jedoch, ob die Gutachten schlüssig sind.

Ein weiterer Kritikpunkt des Bündnisses: Damit ein Windrad genehmigt wird, muss nicht zwingend ein Löschwasserbehälter oder Hydrant vor Ort sein. "Windkraftanlagen sind nicht per se unbrennbar", warnen die Vertreter. Auch der Brandinspekteur des Kreises Saarlouis plädierte kürzlich in einem Gerichtsstreit zwischen der Gemeinde Schwalbach und dem LUA dafür, immer Löschwasser vor Ort bereit zu halten, gerade bei Anlagen im Wald. Das Verwaltungsgericht folgte jedoch der Argumentation einer Brandschutzgutachterin und des Deutschen Instituts für Bautechnik. Demnach reicht das Löschwasser von Feuerwehrfahrzeugen aus, wenn von dem Anlagentyp keine besondere Brandgefahr ausgeht, "die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgeht".

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