Eine Reha für jeden, der sie braucht

Saarbrücken · Experten geben Tipps, wie und wann die Rentenversicherung einen Antrag auf eine Kur genehmigt.

 Ein umfassendes Reha-Programm hilft nicht nur körperlich, sondern auch mental den Alltag wieder besser zu bewältigen. SymbolFoto: dpa/Median KLiniken

Ein umfassendes Reha-Programm hilft nicht nur körperlich, sondern auch mental den Alltag wieder besser zu bewältigen. SymbolFoto: dpa/Median KLiniken

Foto: dpa/Median KLiniken

Die beiden Experten Ina Göbel und Dirk Manthey, Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, haben bei der SZ-Telefonaktion Fragen von Lesern zum Thema Rehabilitation und Reha beantwortet. Wir drucken Auszüge aus den Beratungsgesprächen mit den wichtigsten Informationen.

Ich möchte vorsorglich zur Rehabilitation. Geht das?

EXPERTE Ja, das ist möglich. Dabei handelt es sich um so genannte Präventionsleistungen. Ein Befundbericht von Ihrem Hausarzt ist mit einzureichen.

Mein zwölfjähriger Sohn leidet seit Jahren an Neurodermitis. Das belastet ihn nicht nur körperlich, sondern auch mental. Könnte ihm eine Reha helfen?

EXPERTE Die Rentenversicherung bietet Rehas auch für die Kinder der Versicherten an. Sie dauert üblicherweise vier Wochen. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kinderrehabilitation sind erfüllt, wenn Sie oder der Vater des Kindes sechs Monate rentenversichert sind.

Mein Antrag auf eine Reha wurde von der Rentenversicherung abgelehnt. Was kann ich machen?

EXPERTE Innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid bekommen haben, legen Sie Widerspruch ein. Fügen Sie eine persönliche Begründung bei, warum Sie die Reha brauchen. Lassen Sie auch Ihren Arzt die Notwendigkeit nochmals medizinisch begründen. Die Rentenversicherung ist verpflichtet, den Antrag nochmals zu prüfen. Nach einer zweiten Ablehnung können Sie vor dem Sozialgericht klagen.

Wie oft kann ich von der Rentenversicherung eine medizinische Reha in Anspruch nehmen?

EXPERTE In der Regel alle vier Jahre, eventuell in kürzerem Abstand, wenn eine Reha für die Gesundheit dringend erforderlich ist.

Muss ich für eine Reha von der Rentenversicherung aus eigener Tasche etwas dazu zahlen?

EXPERTE Grundsätzlich zahlen Sie pro Tag zehn Euro selber, für maximal 42 Tage im Kalenderjahr. Habe Sie für einen vorherigen Krankenhausaufenthalt schon Zuzahlungen geleistet, so werden diese berücksichtigt. Kinder, die sich in der Reha befinden, müssen nichts zuzahlen.

Ich soll zu einer stationären Kur. Kann ich mir aussuchen wohin?

EXPERTE Ein Wunsch- und Wahlrecht haben Sie durchaus. Die Entscheidung trifft jedoch die Rentenversicherung, weil die Besserung Ihres Gesundheitszustandes im Vordergrund steht. Haupt- und Nebendiagnose Ihrer Krankheit geben letzten Endes den Ausschlag für die Wahl der Reha-Einrichtung.

Unter welchen Bedingungen habe ich Anspruch auf eine Rehabilitation von der Rentenversicherung?

EXPERTE Für medizinische Reha-Leistungen müssen Sie mindestens 15 Jahre versichert sein oder in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag sechs Monate Pflichtbeiträge bezahlt haben. Wenn Sie durch eine Erkrankung vermindert erwerbsfähig sind oder das in absehbarer Zeit zu erwarten ist, sind die Voraussetzungen gegeben, und Sie können jederzeit eine Reha beantragen.

Mir wurde eine Reha bewilligt. Die Klinik ist weit weg, ich muss mit dem Zug fahren, und das kostet. Gibt es einen Fahrtkostenzuschuss?

EXPERTE Wenn die Rentenversicherung die Rehabilitation bezahlt, dann übernimmt sie auch die Fahrtkosten an den Ort der Reha-Klinik und zurück in den Wohnort. Fahrtkosten werden auch bei einer ambulanten Reha durch die Rentenversicherung übernommen.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.deutsche-rentenversicherung.de oder bei der kostenlosen Service-Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter Tel.: (08 00) 10 00 48 00.

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