Mann nach Sex mit Schlafender verurteilt

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat einen 35 Jahre alten Familienvater aus dem Saarland wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Frau zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Nach Feststellung der Richter hat sich der damals stark betrunkene Angeklagte während einer Fastnachts-Party an einer schlafenden Frau vergangen. Deshalb muss der Mann nun als Bewährungsauflage mindestens 2000 Euro Schmerzensgeld an die Frau und weitere 1000 Euro an eine Organisation zahlen, die Opfern sexueller Gewalt beisteht. Der Angeklagte sei nur knapp einer Haftstrafe ohne Bewährung entgangen, sagte der Richter gestern.

Der Angeklagte war allein auf der Fastnachtsfeier in einer Vereins-Hütte im Grünen erschienen, seine Ehefrau war nicht dabei. Aber eine der anderen Frauen auf der Party hatte es ihm offenbar angetan. Er tanzte auffällig mit ihr und folgte ihr und ihrem Freund auch, als sich beide zu zweit nach draußen zurückziehen wollten. Im Beisein des frisch verliebten Paares sagte der 35-Jährige dann so etwas wie "eigentlich gehöre ich nicht hierher". Danach ging er weg, war quasi von der Party verschwunden. Einige Zeit später war die Frau müde, ging nach oben in den Schlafraum für die Partygäste mit mehreren Matratzen und legte sich in ihren Schlafsack.

Was dort geschah, das schildern der Mann und die Frau unterschiedlich. Der Angeklagte erzählte, dass er sich zu der Frau gelegt, beide einvernehmlich gekuschelt und sich geküsst hätten. Dann sei ihm - bevor es zum Geschlechtsverkehr kam - seine Familie in den Sinn gekommen. Also sei er aufgestanden und weggegangen. Die Richter glaubten dies dem 35-Jährigen nicht. Sie stützen sich vielmehr auf das Ergebnis der Beweisaufnahme und die Aussage der Frau. Demnach lag die Betroffene schlafend auf der Matratze, als sie bemerkte, dass sich jemand zu ihr legte. Sie habe gedacht, dass sei ihr Freund und habe weitergeschlafen. Das nächste, woran sie sich erinnerte: Jemand habe Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt. Daraufhin sei sie wach geworden, habe den Angeklagten erkannt und geschrien, er solle aufhören. Das habe der Mann auch getan. Fazit des Landgerichts: Die Frau sei im Schlaf nicht in der Lage gewesen, sich zu wehren. Dies habe der Angeklagte ausgenutzt. Das sei strafbar als sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person.

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