Pia Döring behält Sitz im Landtag

Saarbrücken · Die Abgeordnete Pia Döring darf im saarländischen Landtag bleiben. Die Linke scheiterte gestern vor dem Verfassungsgerichtshof mit dem Versuch, der zur SPD gewechselten Politikerin ihr Mandat zu entziehen.

. Die SPD-Abgeordnete Pia Döring muss ihr Landtagsmandat nicht an die Partei Die Linke zurückgeben, auf deren Liste sie 2012 den Einzug ins Parlament geschafft hatte. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes unter Vorsitz von Professor Roland Rixecker hat gestern eine entsprechende Wahlbeschwerde abgewiesen. Nach Ansicht der Richter ist der Wechsel der Sozialpolitikerin von der Linken zur SPD unmittelbar nach der Wahl und noch vor der ersten Sitzung des neu gewählten Landtages durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz des freien Mandats gedeckt.

Döring war am 25. März 2012 über die Liste der Linkspartei in den Landtag gewählt worden. Am 11. April nahm sie das Mandat an. Tags darauf trat sie aus der Linkspartei aus und ging zur SPD. Das Ganze passierte noch vor der ersten, konstituierenden Sitzung des neuen Landtages. Dort hat die Linkspartei seitdem einen Sitz weniger, als ihrem Wahlergebnis eigentlich entspricht. Die SPD hat einen mehr.

Die Linkspartei wehrte sich dagegen mit allen rechtlichen Mitteln. Sie erstattete Strafanzeige gegen Döring wegen vermeintlichen Betruges. Aber die Staatsanwaltschaft lehnte Ermittlungen ab und verwies auf den Grundsatz des freien Mandats. Danach seien Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden - auch nicht aus ihrer Partei. Die Linkspartei betonte dagegen, ein Abgeordneter sei seinen Wählerinnen und Wählern verpflichtet. Ein Mandat sei keine Ware, mit der man machen könne, was man will.

Ähnlich argumentierte die Partei nun bei ihrer Wahlanfechtung. Aber die acht Richterinnen und Richter folgten ihr nicht. Sie entschieden in dem 38 Seiten langen Urteil, dass die Abgeordnete Döring ihr Mandat wirksam erworben und beim Parteiwechsel behalten habe. Grund: Die Mitgliedschaft im Parlament werde durch einen Wechsel der Partei nicht berührt. Und das gelte bereits vor der ersten Sitzung eines Parlaments. Motto: Sobald ein gewählter Vertreter des Volkes sein Mandat angenommen habe, gelte für ihn der Grundsatz des freien Mandats.

Die SPD-Fraktion begrüßte diese Entscheidung des obersten saarländischen Gerichts. Dazu SPD-Fraktionsgeschäftsführer Reinhold Jost: "Das Urteil bestätigt die Freiheit der Abgeordneten, die nur ihrem Gewissen verpflichtet sind." Ein Wechsel der Fraktion im Landtag sei demnach Ausdruck dieses freien Mandats. Und: "Wir freuen uns für Pia Döring, dass sie ihre Arbeit für die Menschen im Saarland als Abgeordnete der SPD fortsetzen kann." Döring reagierte mit Erleichterung und sagte, sie sei glücklich über den Ausgang des Verfahrens. Ganz anders die Reaktion des Parlamentarischen Geschäftsführers der Linksfraktion, Heinz Bierbaum. Er betonte: Die Linkspartei respektiere natürlich das Urteil des Gerichts. Der Parteiwechsel von Döring bleibe für die Linke aber "Betrug am Wähler", der nicht vom freien Mandat gedeckt sei. Die Richter hätten mit ihrem Urteil gewählten Bewerbern fürs Parlament einen Freibrief dafür ausgestellt, dass sie sich anschließend nicht mehr darum kümmern müssten, für welche politischen Ziele sie gewählt worden seien. Das sei keine "verfassungspolitische Sternstunde", erklärte Bierbaum. Die "Finanzierung parteinaher Stiftungen" im Saarland bedarf nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Saarbrücken keiner Neuregelung. Die acht Richter wiesen gestern einen entsprechenden Antrag der Linkspartei ab.

Die Linke hatte eine Verletzung der Chancengleichheit bei der Stiftungsfinanzierung gerügt. Diese reiche bis in die Jahre 1969/1970 zurück. Damals habe eine saarländische Gesellschaft bei der Privatisierung der Saarbrücker Zeitung 26 Prozent der Anteile erhalten. Diese werde von Stiftungen getragen, die CDU, SPD und FDP nahestehen. Diese Stiftungen - so die Linke - würden deshalb von den Erlösen des Verlages profitieren; die Stiftungen anderer, erst später gegründeter Parteien aber nicht. Daher mahnte die Linke einen entsprechenden finanziellen Ausgleich aus dem Landeshaushalt per Gesetz an.

Dies hatte der Landtag aber abgelehnt - zu Recht, urteilte das Verfassungsgericht gestern. Begründung: Bei der Privatisierung der SZ sei es darum gegangen, Presse und Staat zu trennen. Dies sei endgültig geschehen. Die heutige Gesellschaft für staatsbürgerliche Bildung Saar als Mitanteilseigner der SZ nehme deshalb keine hoheitliche Aufgabe wahr. Die Gelder, die über sie der Union-Stiftung, der Stiftung Demokratie Saarland und der Villa Lessing - Liberale Stiftung Saar zufließen, seien keine Zuwendungen des Staates. Es seien Gewinne aus einem Unternehmen der Privatwirtschaft, so die Richter. Hier habe der Staat zwar durch die Privatisierung die "erste Ursache" gesetzt. Aber wie bei anderen Privatisierungen auch führe dies nicht dazu, dass im Nachhinein Dritte - die es zum Zeitpunkt der Privatisierung noch gar nicht gab - einen Ausgleich erhalten.

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