22 Jahre lang Rundfunkgebühren doppelt gezahlt

Merzig · Erst nach dem Tod ihres Ehemanns fällt einer Merzigerin auf, dass sie 22 Jahre lang doppelt Beiträge für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt haben. Ein Anspruch auf Rückerstattung ist aber größtenteils verjährt.

Eine SZ-Leser-Reporterin aus Merzig hat nach eigenen Angaben 22 Jahre lang doppelte Gebühren für öffentlich-rechtliche Sender gezahlt, weil ihrem mittlerweile verstorbenen Mann damals ein Fehler unterlaufen sei. Die Leserin möchte anonym bleiben, ihr Name ist der Redaktion jedoch bekannt. Insgesamt habe sie mehr als 4000 Euro zu viel gezahlt. Abgehoben wurde das Geld von der Gebühreneinzugs-Zentrale (GEZ), die seit 2013 vom "ARD , ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice" abgelöst wurde. Erst als diese Verwaltungsgemeinschaft der Leserin kürzlich eine Übersicht ihrer Beitragskonten zugeschickt habe, sei die Merzigerin auf den Fehler aufmerksam geworden. Denn die Gelder seien einmal viertel- und zum anderen halbjährlich abgebucht worden. Inzwischen habe sie die Beiträge der vergangenen drei Jahre, rund 800 Euro, auch zurückerstattet bekommen. Ihr Anspruch auf die restlichen, zu viel gezahlten Gelder sei aber verjährt, sei ihr mitgeteilt worden.

In dem geschilderten Fall sei es zu einer "unbeabsichtigten Doppelanmeldung" gekommen, erklärt Hannah Basten von der gemeinsamen Abteilung Beitragsservice des SR und SWR. Der verstorbene Ehemann habe der GEZ 1992 im Rahmen einer Anschreibe-Aktion noch einmal ein Radio- und TV-Gerät gemeldet. "Diesen Umstand konnten weder wir noch die damals zuständige GEZ erkennen", so die Mitarbeiterin. Denn nach dem damals gültigen Rundfunkgebühren-Staatsvertrag habe es durchaus sein können, dass es in einer Wohnung mehrere Gebührenzahler gegeben habe. Zudem seien die einzelnen Konten der Beitragszahler aus Datenschutzgründen nicht miteinander verknüpft worden. Die SZ-Leserin sei zudem im Jahr 2010 gebeten worden, ihre Beitragskonten zu überprüfen, erklärt die Mitarbeiterin. Damals seien der GEZ aufgrund geänderter Daten zum Bankkonto und im Rahmen des sogenannten EMA-Einmal-Abgleichs Unklarheiten bezüglich der Konten aufgefallen. Doch die Merzigerin habe nicht auf das Schreiben reagiert. Deshalb sei man weiter davon ausgegangen, dass alles seine Richtigkeit habe.

Die Abteilung könne den Ärger der SZ-Leserin über die Doppelzahlungen zwar nachvollziehen, müsse sich aber an die gesetzlichen Verjährungsfristen halten: "Wir können die Beiträge nur drei Jahre in der Vergangenheit erstatten", bedauert Basten. Mit Blick auf vergleichbare Fälle und die allgemeine Beitragsgerechtigkeit könne man auch keine Ausnahme machen.

Um solche Fälle zu vermeiden rät sie, die Abbuchungen auf den Kontoauszügen sorgfältig zu überprüfen. Sind darauf verschiedene neunstellige Beitrags-Nummern zu finden, obwohl der Beitragszahler nur eine Wohnung hat, sei dies ein Alarmsignal. Bei Todesfällen könnten sich die Hinterbliebenen auch telefonisch an den Beitragsservice in Köln oder die Abteilung Beitragsservice ihrer regional zuständigen Landesrundfunkanstalt wenden. Die Nummern sind im Internet bei www.rundfunkbeitrag.de zu finden.

Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, hinterlassen Sie eine Sprachnachricht unter Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder schicken Sie eine E-Mail an leser-reporter@sol.de.

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