Hoffnung für Homburger Arzt in Masern-Prozess

Saarbrücken/Ravensburg · Ein Homburger Arzt will 100 000 Euro von einem Impfgegner. Dieser hatte die Prämie für den Fall ausgelobt, dass ihm jemand die Existenz von Masern-Viren nachweise. Die Anwältin des Homburger Mediziners sieht bereits einen Teilerfolg ihres Mandaten.

Im Prozess um die Existenz von Masern-Viren, den der Homburger Mediziner David Bardens gegen einen Impfgegner aus Süddeutschland angestrengt hat, soll jetzt ein Gutachter zu Wort kommen. Der Impfgegner, ein Biologe aus Langenargen am Bodensee, hatte Ende des Jahres 2011 im Internet eine Prämie von 100 000 Euro für denjenigen ausgelobt, der ihm einen wissenschaftlichen Nachweis für die Existenz und die exakte Größe des Masern-Virus nennen kann.

Als der Homburger Arzt Bardens darauf aufmerksam wurde, schickte er per Einschreiben eine ganze Reihe von Studien an den Bodensee. Die Prämie wurde ihm indes verweigert, weil seine Publikationen angeblich keine Beweise für Masern-Viren zeigten, wie sein Kontrahent behauptet. Deshalb zog Bardens gegen ihn vor Gericht. Die kuriose Geschichte hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt, auch der "Spiegel" berichtete. Seit April beschäftigt sich nun die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg mit dem kuriosen Fall.

Beim zweiten Verhandlungstermin am Donnerstag schalteten die Richter nun einen Sachverständigen ein. Der Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene der Universitätsmedizin Rostock, Professor Andreas Podbielski, soll die Frage klären, auf die nun alles ankommt: Beweisen die von Bardens vorgelegten Veröffentlichungen tatsächlich medizinisch die Existenz des Masern-Virus?

Kleine Randnotiz: Podbielski selbst scheint keinen Zweifel an der Existenz des Masern-Virus zu hegen: Er ist für ein im Internet abrufbares Hygiene-Merkblatt seines Instituts verantwortlich, in dem er vor eben jenem Erreger warnt und Mitarbeiter der Rostocker Uniklinik über Meldepflichten, Übertragungsweg und Inkubationszeit bei Masern-Viren informiert.

Die Homburger Anwältin des Klägers, Caroline Gebhardt, sieht in der Bestellung eines Gutachters einen "ersten Teilerfolg" für ihren Mandanten: Das Landgericht habe damit bestätigt, dass der Anspruch auf die Prämie von 100 000 "aus juristischer Sicht zu Recht erhoben wird". Damit sei eine der beiden Hürden bereits genommen.

Mit einem schnellen Ende des Prozesses ist aber nicht zu rechnen: Bardens Anwältin Gebhardt sagt, bis der Rostocker Sachverständige sein Gutachten erstellt habe und der Prozess weitergehe, werde es eher Monate als Wochen dauern.

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