Ex-Polizeichef: Völklingen-Schriftzug ist längst überprüft

Völklingen · SZ-Leser Ulrich Krichel aus Völklingen hat jüngst in einem Leserbrief Zweifel angemeldet, ob der "Völklingen "-Schriftzug am Luisenthaler Saarufer denn unter verkehrsrechtlichem Aspekt legal sei. Vor allem, wenn er - wie berichtet - erneut beleuchtet werden soll.

 Polizeilich geprüft und für korrekt befunden, schon vor Jahren: Völklingen-Schriftzug mit Beleuchtung anno 2011. Archivfoto: Agostini

Polizeilich geprüft und für korrekt befunden, schon vor Jahren: Völklingen-Schriftzug mit Beleuchtung anno 2011. Archivfoto: Agostini

Dazu hat sich jetzt Werner Michaltzik zu Wort gemeldet, Völklingens früherer Polizeichef. Er schreibt in seiner Stellungnahme, dass die "objektive Sachlage" rund um den Schriftzug bereits vor Jahren "ernsthaft und eingehend" überprüft worden sei. Ergebnis des Checks, den Polizei und Verkehrsbehörde damals auf Krichels Wunsch hin unternommen hätten: "Eine behauptete Blendwirkung" der Schriftzug-Beleuchtung "war nicht nachzuvollziehen, nicht zuletzt, weil sich die installierten Lampen auf die Buchstaben und nicht in Richtung Autobahn richten". Sogar Krichels "abenteuerliche Prüfaufgabe", ob die Beleuchtung des Schriftzuges nächtens auf dem Leinpfad vorbeikommende Radfahrer irritiere, habe ein Polizeibeamter im "Echttest" erledigt. Resultat: keine Ablenkung, Blendung oder Sichtbeeinträchtigung.

Dass der SZ-Leser diese seinerzeit "amtlich festgestellten Tatsachen" ignoriere, "grenzt an Realitätsverweigerung", kommentiert Michaltzik den aktuellen Leserbrief. Und fügt hinzu: "Dass eine neutrale Ortsangabe den gesetzlichen Wortlaut verbotener ‚Werbung' oder gar ‚Propaganda' verwirklicht, wird jeder logisch denkende Verkehrsteilnehmer verneinen."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort