Rauchmelder-Pflicht wird nicht kontrolliert

St Wendel/Saarbrücken · Bis Ende kommenden Jahres müssen Eigentümer Rauchmelder in ihren Wohnungen und Häusern anbringen. Das Innenministerium erklärt, wie viele und in welchen Räumen die Geräte anzubringen sind.

 Rauchmelder können Leben retten – bald sind sie auch in Altbauten Pflicht. Foto: Fotolia

Rauchmelder können Leben retten – bald sind sie auch in Altbauten Pflicht. Foto: Fotolia

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Ein schrilles Pfeifen schreckt Harry Weber abends im Fernsehsessel hoch. Im Heizraum steht der Boiler in Flammen, der dort installierte Rauchmelder schlägt Alarm. Kurze Zeit später hat sich der Rauch in dem Haus in St.Wendel-Niederkirchen bis zum Dachgeschoss ausgebreitet, inzwischen schrillen alle sieben Warnmelder im Haus, erinnert sich der SZ-Leser an den Brand im Oktober 2009. Er alarmiert die Feuerwehr. Bevor Schlimmeres passieren kann, haben sich Harry Weber, seine Frau Elke und die 89-jährige Oma Alma in Sicherheit gebracht. Nachbarn und Feuerwehr löschen den Brand und die Glutnester. Die Familie rät aufgrund ihrer Erfahrung allen, ihre Wohnungen und Häuser mit Rauchmeldern auszustatten.

Für Neubauten gilt die Pflicht seit einigen Jahren, kürzlich hat der Landtag des Saarlandes eine neue Landesbauordnung verabschiedet (wir haben berichtet). Bis zum 31. Dezember 2016 sind jetzt auch die Besitzer von älteren Gebäuden verpflichtet, Rauchmelder in alle Wohnungen und Häuser einzubauen. Für die Anschaffung des Rauchmelders ist der Vermieter zuständig, für die Wartung und somit die Funktionsfähigkeit jedoch der Mieter.

Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, sind mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, zitiert das zuständige Innenministerium aus der Vorschrift. "Sie müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird", heißt es weiter. Ob sich alle Eigentümer an die neuen Regeln halten werde nicht überprüft.

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes begrüßt die neue Rauchmelder-Pflicht auch für Bestandsbauten. "Es ist zu empfehlen, solche Rauchmelder anzuschaffen, die untereinander mit Funk verbunden sind, sodass alle Alarm schlagen, wenn es in einem Raum brennt", sagt der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale des Saarlandes Jürgen Zimper. Es bestehe sonst die Gefahr, dass der Alarm nicht gehört werde, wenn man sich zum Beispiel in einem anderen Stockwerk aufhalte. Diese Geräte kosteten zwar etwas mehr, seien aber eine sinnvolle Investition, betont Zimper.

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