Sagesa-Chef Wagner gewinnt Prozess gegen OB Britz

Saarlouis/Saarbrücken · Das Saar-Verwaltungsgericht hat gestern dem Demo-Anmelder Sascha Wagner (NPD) Recht gegeben: Das Verbot einer Sagesa-Demo auf dem Rabbiner-Rülf-Platz durch OB Charlotte Britz (SPD) 2015 sei rechtswidrig gewesen.

In der Saarlouiser Kaiser-Wilhelm-Straße existieren zwei komplett unterschiedliche Rechtsauffassungen. Der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG), Joachim John, hatte im August 2015 in seinem Eilbeschluss das Ansinnen der rechtsextremen Gruppierung "Saarländer gegen Salafisten" (Sagesa), auf dem Saarbrücker Rabbiner-Rülf-Platz unter dem Motto "Der Islam gehört zum Saarland wie der Schwenker zum Veganer" zu demonstrieren, noch "als erhebliche provokative Beeinträchtigung des sittlichen Empfindens der Bevölkerung" gewertet. Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts (VG), Astrid Haas, kam gestern im Hauptsacheverfahren hingegen zu einem anderen Urteil. Das Verbot der Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD ) an Demo-Anmelder Sascha Wagner (NPD ) sei rechtswidrig, sagte die Vorsitzende der ersten VG-Kammer. Nur wenn die "Stoßrichtung der Versammlung gegen den Inhalt des Gedenkens gerichtet" sei, sei eine Einschränkung des grundgesetzlich verbrieften Versammlungsrechts möglich, stellte Haas fest. "Das konnte die Kammer nicht feststellen", erklärte die VG-Präsidentin. Die Kammer habe "keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Stoßrichtung gegen die Gedenkstätte" gefunden. Der Rabbiner-Rülf-Platz sei als Teil der Fußgängerzone ein belebter Platz mit vielen Passanten, die sich der Bedeutung des Platzes als Gedenkstätte nicht bewusst seien, sagte Haas.

Zudem sei keine Provokation von der Sagesa-Demo ausgegangen. Diese fand am 3. August 2015 gegenüber dem Rabbiner-Rülf-Platz vor dem Finanzamt statt, es kamen 15 rechtsextreme Demonstranten und 30 Gegendemonstranten, die die Demo störten. Wie die Polizei damals berichtete, wurde bei den Auseinandersetzungen ein 65-jähriger Sagesa-Anhänger leicht verletzt.

Die Gedenkstätte zur Erinnerung an die Ermordung der saarländischen Juden durch die Nazis an der Wilhelm-Heinrich-Brücke ist nach dem Rabbiner Schlomo Friedrich Rülf benannt, der 1935 nach der Volksabstimmung der Saarländer mit über 90 Prozent für die Eingliederung in Hitler-Deutschland vor den Nationalsozialisten nach Palästina floh.

Wagner sagte nach der VG-Verhandlung auf die SZ-Frage, ob er eine neue Sagesa-Demo auf dem Rabbiner-Rülf-Platz anmelden wolle, dass er zunächst eine Berufung der Saarbrücker Oberbürgermeisterin Britz vor dem OVG abwarten werde. Danach könne er sich das vorstellen, sagte Wagner. Wagners Anwalt, Peter Rüdiger Richter, Vizechef der NPD im Saarland und Anwalt der NPD im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, sagte, er sei "zufrieden" mit dem VG-Urteilsspruch.

Dagegen kündigte OB Britz an, vor das OVG zu ziehen. "Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung. Wir werden alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen und gehen nun in Berufung", sagte Britz der SZ. Sie berief sich auf den OVG-Richter John, der im Eilverfahren das Sagesa-Motto als eine "grundlegende soziale und ethische Anschauungen in erheblicher Weise verletzende Provokation" bezeichnet hatte. "Diese Auffassung teile ich ausdrücklich. Wir werden uns weiterhin gegen jegliche Form von Diskriminierung und Fremdenhass in der Landeshauptstadt zur Wehr setzen", betonte Britz.

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