Gericht verurteilt den Altar-Turner

Saarbrücken · Sind gefilmte Liegestütze auf dem Basilika-Altar kunstvolle Kritik an der Leistungsgesellschaft? Oder war das der Anklage zufolge ein Hausfriedensbruch, ausgerechnet in einer Kirche? Das wollte Künstler Alexander Karle gestern vor Gericht klären lassen. Die Antworten, die er von Staatsanwältin und Richterin bekam, waren klar. Aber sie gefallen ihm nicht.

 Diese Liegestütze auf dem Altar der Basilika St. Johann haben heftige und anhaltende Diskussionen ausgelöst. Foto: Alexander Karle

Diese Liegestütze auf dem Altar der Basilika St. Johann haben heftige und anhaltende Diskussionen ausgelöst. Foto: Alexander Karle

Foto: Alexander Karle

Die TV-Kamera glitt im Foyer an der Franz-Josef-Röder-Straße über viele Köpfe. Mikros lagen bereit für die O-Töne. 40 Minuten vor Beginn der Verhandlung zeigte der wachsende Stau vor der Tür: Saal 4 des Amtsgerichts war für diese Verhandlung zu klein. Schnell richteten die Wachtmeister den Nachbarsaal her für den Prozess gegen den Künstler Alexander Karle.

Dutzende seiner Freunde, aber nicht nur sie, wollten im Amtsgericht in Saarbrücken wissen, wie das Gericht entscheidet: Kunst oder Straftat? Als es vorbei war, stand die Menge wieder vor dem Saal. Sie diskutierte über das Urteil. Karle beantwortete die Frage klar, ob er in die nächste Instanz will. "Natürlich. Wir legen Berufung ein."

Denn in erster Instanz drangen seine Argumente nicht durch. Zu 70 Tagessätzen à zehn Euro verurteilte Richterin Judith Simon den Aktionskünstler. Tatbestände: Hausfriedensbruch und Störung der Religionsausübung.

Damit verhängte die Richterin gegen Karle zehn Tagessätze mehr, als von der Staatsanwältin Carola Hilgers-Heckert gefordert. Die zu zahlende Summe fällt im Vergleich zum Strafbefehl aber niedriger aus. Denn mit Blick auf Karles Einkünfte liegt die Höhe eines Tagessatzes jetzt nur noch bei zehn statt bei 25 Euro.

Eingehandelt hat Karle sich den Ärger mit der Justiz nach 27 Liegestützen auf dem Altar der Basilika St. Johann. Karle hat sie auf Kamera dokumentiert und dann als Teil eines Videofilms öffentlich präsentiert. Damit kam die Sache ins Rollen, und Karle handelte sich auch von der Pfarrei St. Johann - und ganz im Sinne des Bistums Trier - Ärger ein.

Für die Staatsanwaltschaft war die Sache, wie jetzt wieder, klar: Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch . Darauf lautete schon der Strafbefehl, den das Amtsgericht Saarbrücken voriges Jahr gegen Karle verhängt hatte. Höhe der Geldstrafe: 60 Tagessätze à 25 Euro.

Karle nahm ihn nicht an und suchte die Entscheidung in einer öffentlichen Hauptverhandlung. Seine Verteidigungsstrategie sah so aus: Die Altar-Aktion war kritische Kunst als Teil seines Videos "Pressure to perform". Sie sollte ein Statement sein gegen die überfordernde Leistungsgesellschaft, Anlass für fruchtbare Diskussionen, die bis heute nicht abreißen. Und natürlich gedeckt von der im Grundgesetz garantierten Kunstfreiheit. "Ein Altar hat eine gewisse Symbolkraft, der ich ein weiteres Symbol hinzufügen wollte." Aber das Ganze war nach Karles Worten keineswegs gedacht, jemanden zu beleidigen oder religiöse Gefühle zu verletzen.

 Der Angeklagte Alexander Karle (rechts) nach der Sicherheitskontrolle am Eingang des Amtsgerichts. Foto: Becker&Bredel

Der Angeklagte Alexander Karle (rechts) nach der Sicherheitskontrolle am Eingang des Amtsgerichts. Foto: Becker&Bredel

Foto: Becker&Bredel

Sein Anwalt Robin Sircar zitierte Georg Winter. Der Professor für Bildhauerei und Public Art bescheinigt Karles Aktion künstlerischen Wert. Die Prozessbeteiligten schauten sich die Video-Sequenz mit den Liegestützen danach am Richtertisch an. Der Verteidiger sah keinen "beschimpfenden Charakter" in der Aktion seines Mandanten und plädierte auf Freispruch. Ein Umdenken erreichten Karle und sein Anwalt jedoch nicht. Die Staatsanwältin pochte darauf, dass die Kunst- und Meinungsfreiheit Grenzen hätten, gezogen vom Strafrecht und den Grundrechten der anderen. Richterin Simon: "Wenn ein Altar mit einer Turnmatte gleichgesetzt wird, bringt das objektiv eine Missachtung zum Ausdruck." Selbst wenn Karles Aktion Kunst wäre, liege es auf der Hand, dass er seine Kunstfreiheit nicht immer und an jedem Ort verwirklichen kann. Nach der Verhandlung war eins klar: Der Streit über die Grenzen der Kunstfreiheit geht weiter.

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