Leichterer Umtausch beim Einzelhändler vor Ort

Saarbrücken · Neben den günstigeren Preisen und der individuellen Beratung vor Ort gibt es noch einen weiteren Grund, warum sich ein Einkauf bei Ihrem Einzelhändler vor Ort ganz besonders lohnt: Oft zählt es hier zum selbstverständlichen Service, dass Geschäftsleute die Ware umtauschen, sei es gegen das gleiche Produkt in anderer Größe oder Farbe, gegen ein anderes Produkt oder das Geld zurückerstatten.

Gesetzlich verpflichtet sind die Unternehmen zum Umtausch nicht. Denn der Umtausch ist - anders als der Widerruf - keine gesetzliche Reglung, sondern freiwillig. Bietet der Händler Ihnen also den Umtausch an, ist eine dafür genannte Frist aber ebenso verbindlich. Wirbt der Händler auf Schildern oder im Werbeprospekt mit einem 14-Tage-Umtausch- recht, muss er das auf Wunsch des Kunden natürlich auch einlösen. Umtausch bedeutet aber immer: Der Kunde gibt die Ware zurück und erhält dafür den Kaufpreis, einen Gutschein oder eine neue Ware. Auch hier gilt: Wenn der Händler in seiner Umtauschgarantie "Geld zurück" verspricht, muss er das auf Wunsch des Kunden auch einlösen. Vergessen Sie daher nicht: Anders als große Ketten oder Online-Händler sind Ihre Einzelhändler vor Ort besonders daran interessiert, dass Sie als Kunde zufrieden sind mit dem von Ihnen erworbenen Produkt. Wenn Sie ein Produkt umtauschen wollen, sollten Sie natürlich bei der Gelegenheit auch vor Ort schauen, ob sich nicht das ein oder andere Schnäppchen absahnen lässt.

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