Ex-Pascal-Angeklagter muss zwei Jahre und neun Monate in Haft

Saarbrücken · Das Vorstrafenregister von Martin R. wächst. 31 Eintragungen sind derzeit notiert. Noch nicht berücksichtigt ist dabei ein gestern vom Schöffengericht am Amtsgericht Saarbrücken gefälltes Urteil über eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. R., der als einstiger Hauptangeklagter im Pascal-Prozess freigesprochen wurde, eilt der Ruf eines Gewaltverbrecher voraus. Eine Verurteilung erfolgte 2009 wegen Totschlags. Im Juli 2015 wurde er aus der Justizvollzugsanstalt entlassen, um wenige Monate später erneut in Untersuchungshaft zu wandern - wegen der jetzt verhandelten Vorfälle. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Michael Boxberg sprach den 54-Jährigen gestern wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, Bedrohung und Beleidigung schuldig. Mit dem Urteil gingen die Richter sogar drei Monate über die von Oberstaatsanwalt Michael Müller beantragten zweieinhalb Jahre hinaus. Für das Gericht ist es erwiesen, dass R. im Februar in einem Mehrfamilienhaus auf dem Saarbrücker Eschberg eine damals 88-jährige Nachbarin auf den Hinterkopf schlug und sie zu Boden stieß. Sie erlitt unter anderem eine große Platzwunde. In der Anklageschrift war zu lesen, R. habe der Seniorin an die bekleidete Brust sowie in den Schritt gegriffen. Der Vorwurf der sexuellen Nötigung war aber nicht angeklagt, worauf Verteidiger Walter Teusch verwies. Er betonte, die Ermittler hätten den Freispruch im Pascal-Verfahren "immer noch nicht verkraftet", weshalb ein Sexualdelikt konstruiert werden sollte. Teusch: "Das stinkt zum Himmel."

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