Zweibrücker Manager aus U-Haft entlassen

Saarbrücken · Er steht im Verdacht, in gewerbs- und bandenmäßigen Betrug im großen Stil eingebunden gewesen zu sein. Dennoch ist ein 38-jähriger Zweibrücker aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er hat bei der Saarbrücker Staatsanwaltschaft mehrfach ausgesagt.

Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hat den Haftbefehl gegen einen 38-jährigen Zweibrücker Finanzmanager außer Vollzug gesetzt. Er steht wie seine drei Geschäftspartner im Alter von 54 bis 63 Jahren aus Riegelsberg, Saarbrücken und Wallerfangen im Verdacht, gewerbs- und bandenmäßigen Betrug im großen Stil betrieben zu haben (wir berichteten). Kapitalanleger und Investoren seien vorsätzlich geprellt worden. Der Schaden in zwei Ermittlungskomplexen wird auf mehr als 20 Millionen Euro geschätzt. Im Komplex "Bonofa" geht es um den Handel mit offenbar wertloser Computersoftware - offenbar waren hier über Netzwerke verschiedene Vertriebswege für ein Schneeballsystem aufgebaut. Weltweit sollen 60 000 Beteiligte betroffen sein. Im zweiten Komplex geht es um die zwischenzeitlich insolvente Firma Alphapool, deren Köpfe die drei saarländischen Geschäftspartner gewesen sein könnten. Die Firma soll in insgesamt 873 Fällen Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge und Investmentdepots mit einem Gesamtvolumen von mehr als zehn Millionen Euro von Privatleuten aus dem gesamten Bundesgebiet angekauft und die Rückkaufwerte vereinnahmt haben.

Im Mai hatten die Ermittler 126 Durchsuchungsbeschlüsse in mehreren Bundesländern vollstreckt - den Großteil im Saarland. Später war bekannt geworden, dass der Zweibrücker telefonisch einige Kollegen vor Fahndern gewarnt haben soll. Dies wiederum belauschten Polizisten, die wohl Telefone überwachten. Zu Spekulationen, der Beschuldigte sei inzwischen Kronzeuge gegen seine vormaligen Geschäftspartner erklärt der Saarbrücker Pressestaatsanwalt Christoph Rebmann, dass er in der Tat mehrfach ausgesagt habe. Allerdings sei seine Haft nur deshalb ausgesetzt worden, weil die Staatsanwaltschaft nicht mehr von einer Fluchtgefahr ausgehen konnte. Dafür, dass der Zweibrücker nun die Gefängniszelle verlassen durfte, hat er allerdings Auflagen zu erfüllen. Laut Rebmann darf er das Land nicht verlassen, muss unverzüglich jeden Wohnungswechsel schriftlich mitteilen und sich wöchentlich sechsmal vor zehn Uhr bei der Zweibrücker Polizeiwache melden. Auch darf er die Mitbeschuldigten weder kontaktieren noch beeinflussen. Die Ermittler werteten derzeit noch sichergestellte Dokumente aus. Rebmann: "Der Zeitpunkt einer Anklageerhebung ist verlässlich nicht absehbar; vielmehr stehen noch Durchsuchungsmaßnahmen im Ausland aus." Nach einer "vorsichtigen Schätzung" dürfte es noch mindestens ein halbes Jahr dauern, ehe eine Anklage erhoben werden könne, sagte Rebmann.

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