E-Scooter in Bussen nicht mehr erlaubt

Saarbrücken · Nach einer neuer Bestimmung sollen E-Scooter in Saarbahnen und Bussen des Saar-Verkehrsverbundes nicht mehr erlaubt sein. Anlässlich von SZ-Recherchen hat die Saarbahn nun eingelenkt. In Bussen bleibt das Verbot aber.

Aufgrund seiner Erkrankung hat Wolfgang Krämer aus Saarbrücken nicht die Kraft, einen normalen Rollstuhl zu bewegen. Deshalb ist er mit einem E-Scooter, einer Sonderform des Elektro-Rollstuhls, die bis zu sechs Stundenkilometer schnell ist und eine Reichweite von 20 bis 30 Kilometer hat, unterwegs. Dabei nutzt der SZ-Leser-Reporter regelmäßig die Bahnen und Busse der Saarbahn. Doch seit kurzem gebe es bei dem Verkehrsunternehmen ein Verbot der Mitnahme von E-Scootern, sagt Krämer. "Das ist deprimierend", sagt er. Denn er sei doch auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen. Kontrolleure hätten ihn bereits auf die Neuregelung hingewiesen. Aus Bussen und Bahnen sei er deshalb aber noch nicht verwiesen worden - im Gegensatz zu einer anderen E-Scooter-Nutzerin, sagt Krämer.

Saarbahn-Sprecherin Sarah Schmitt bestätigt, dass es ein landesweites Verbot in den Bussen und Bahnen aller Verkehrsunternehmen im Verbund des SaarVV gebe und ergänzt: "Uns geht es bei dieser Regelung allein um die Sicherheit unserer Fahrgäste." Grundlage sei eine Studie, die der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Auftrag gegeben habe. Das Forschungsinstitut STUVA komme darin zu dem Ergebnis, das von den Elektrofahrzeugen auch für andere Fahrgäste ein erhebliches Gefährdungspotential ausgehe, erklärt Schmitt. Da E-Scooter nicht ausreichend gesichert werden, könnten sie bei einer Gefahrbremsung leicht kippen und rutschen. Zudem könnten im Eingangsbereich abgestellte Fahrzeuge den Durchgang versperren. Auch sei die versicherungsrechtliche Situation im Falle eines Unfalls nicht geklärt. Der Ausschluss von E-Scootern geschehe auf der Grundlage der Allgemeinen Beförderungsbedingungen im SaarVV, wonach Gegenstände oder Geräte nur dann mitgenommen werden können, wenn dadurch Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und Fahrgäste nicht belästigt werden. Diesbezügliche Unfälle habe es bei dem Unternehmen allerdings bislang noch keine gegeben.

"Ein Beförderungsverbot für E-Scooter mag zwar eine Komfortminderung sein, stellt aber bei einer verständigen Würdigung aller Umstände keine unüberbrückbaren Härten für mobilitätseingeschränkte Personen dar", sagt die Saarbahn-Sprecherin. Zudem sei die Reichweite der E-Scooter so hoch, dass sie für praktisch alle Wege, die von Bus und Bahn zurückgelegt werden, ausreichen würde. Durch einen Umstieg auf Elektro-Rollstühle, auf deren Beförderung die Verkehrssysteme umgerüstet wurden, könne dagegen "eine Beförderung weitestgehend gewährleistet werden", empfiehlt die Sprecherin.

Auf Anfrage unserer Zeitung haben Fachleute des Verkehrsverbunds SaarVV die Bremswirkung ihrer Bahnen nochmals berechnet - und sind zu dem Schluss gekommen: Es sei doch verantwortbar, E-Scooter zu befördern. In Kürze werde es dazu eine interne Mitteilung geben. In den Bussen bleibe das Verbot allerdings bestehen, teilte die Saarbahn-Sprecherin mit.

Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Auch das Sozialministerium wollte sich zu dem Verbot bis Redaktionsschluss nicht äußern.

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von Wolfgang Krämer aus Saarbrücken . Haben Sie auch Interessantes zu berichten, dann sprechen Sie eine Nachricht auf Band unter Tel. (06 81)5 95 98 00 oder senden Sie eine E-Mail an leser-reporter@sol.de.

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