Wechsel nicht gestattet

Saarbrücken/Trier/Düsseldorf · Für die katholische Kirche ist er ohnehin nach seiner Heirat verloren. Dennoch verweigerte Bischof Stephan Ackermann einem katholischen Geistlichen, sich auf eine Pfarrerstelle der Evangelischen Kirche im Rheinland zu bewerben. Dafür zieht er eine Regelung beider Amtskirchen zu Rate.

 Ökumene ist oft auch schwierig – wie die Auseinandersetzung um den katholischen Priester zeigt, der gerne evangelischer Seelsorger wäre. Foto: ver

Ökumene ist oft auch schwierig – wie die Auseinandersetzung um den katholischen Priester zeigt, der gerne evangelischer Seelsorger wäre. Foto: ver

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Kann ein katholischer Priester die Konfession wechseln und als Pfarrer für die evangelische Kirche tätig werden? Und gilt dies auch umgekehrt? Theoretisch ist das durchaus möglich. Denn dazu existiert seit fast 40 Jahren eine Regelung zwischen der Deutschen Bischofskonferenz auf katholischer Seite und den evangelischen Landeskirchen. Bei der Frage, wie viele solcher wechselseitigen Übertritte es seitdem gab, zeigt sich das Trierer Bistum zugeknöpft.

Nun wurde ein aktueller Fall bekannt, bei dem Bischof Stephan Ackermann sein Veto einlegte. Er lehnte das Begehren eines katholischen Geistlichen ab, eine evangelische Stelle zu übernehmen. Konkret: Ein katholischer Pfarrer aus dem Dekanat St. Wendel wollte sich 50 Kilometer entfernt auf eine evangelische Pfarrstelle in Rheinland-Pfalz bewerben. Genau das missbilligte der katholische Oberhirte in Trier. Obwohl der Abtrünnige mittlerweile verheiratet und Vater ist, damit wegen des Bruchs des Zölibats für die Katholiken als pastoraler Seelsorger verloren ist.

In einem der SZ vorliegenden Brief des stellvertretenden Priesterreferenten Ulrich Stinner teilte dieser dem betroffenen Pfarrer die Absage mit. Stinner, dessen Position in der freien Wirtschaft mit der eines Personalleiters vergleichbar wäre, schrieb darin: "Nach der Beratung in der Personalkommission bedaure ich, Ihnen mitzuteilen, dass Bischof Dr. Stephan Ackermann Ihrem Anliegen nicht nachkommen kann."

Dabei bezieht sich der gemeinsame Dienstherr auf die Vereinbarung zwischen katholischer und evangelischer Kirche, die geregelte Übertritte eigentlich erlaubt. Die Begründung für die ablehnende Haltung fußt dabei auf einer Passage dieses gemeinsamen Vertrags vom 14. November 1977. Darin heißt es wörtlich: "Nach dem Übertritt darf der Amtsträger nicht in seinem bisherigen regionalen Wirkungsbereich eingesetzt werden."

Und genau da flammt die Kontroverse auf. Denn der katholische Pfarrer , der mit der protestantischen Kirche liebäugelt, sowie Bischof Ackermann interpretieren den Begriff "Region" offensichtlich höchst unterschiedlich. Der stellvertretende Priesterreferent Stinner konkretisiert in einer E-Mail auf Anfrage des katholischen Seelsorgers: "Der Bischof sieht hier unter ‚Region' das gesamte Bistum Trier ." Von Willkür spricht der übertrittswillige Theologe. Seine Begründung: "Als die Regelung in Kraft trat, war das katholische Bistum noch in sieben Regionen unterteilt, die seit 2004 zu drei Visitationsbezirken fusioniert sind." Folglich könne Ackermann nicht das Bistum als eine einzige geschlossene Region auffassen.

Unterstützung erhält er vom Bitburger Kirchenrechtler Professor Joachim Weber. Er hält die bischöfliche Sichtweise für "problematisch und im Ergebnis nicht überzeugend", wie er der SZ sagt. Weber versteht unter regionalem Wirkungsbereich "ausdrücklich nicht das gesamte Bistum Trier ". Sonst wäre in der Regelung "die Formulierung ‚in seinem bisherigen Bistum' verwendet worden", so Weber. Er ist überzeugt, dass der katholische Pfarrer "in Einklang mit der Regelung [. . .] durchaus eine Pfarrstelle im Hunsrück [. . .] hätte antreten können". Schließlich handele es sich dabei um einen Ort in einer anderen Region, in einem anderen Bundesland, in einem anderen Dekanat, in einem anderen Kirchenkreis. Sogar in einem anderen Visitationsbereich: Koblenz statt bisher Saarbrücken.

Das Trierer Bistum gibt sich wortkarg, was den Fall betrifft. Die stellvertretende Pressesprecherin Judith Rupp teilte mit: "Zu konkreten Personalangelegenheiten können wir uns nicht äußern."

Offener reagiert die Evangelische Kirche im Rheinland (EKIR), die von dem Wechsel profitiert hätte. Deren stellvertretender Pressesprecher in Düsseldorf, Wolfgang Beiderwieden, bestätigt den gewollten Wechsel des katholischen Pfarrers. Dieser sei allerdings an der Interpretation des Begriffes Region gescheitert. "Diesen Passus legen sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche so aus, dass damit für die katholische Seite die katholischen Bistümer gemeint sind", pflichtet Beiderwieden seinen katholischen Brüdern und Schwestern bei.

So eindeutig sahen es die Protestanten kurz zuvor wohl jedoch noch nicht. Warum sonst sollte Kirchenrat Volker Lehnert vom Landeskirchenamt in Düsseldorf die Bewerbung des Katholiken überhaupt angenommen haben? Er leitete diese sogar an seinen regional zuständigen Trierer Kollegen, an den Superintendenten des evangelischen Kirchenkreises, Jörg Weber, weiter. Lehnert an den katholischen Geistlichen: "Ihr Interesse am evangelischen Pfarrdienst freut mich sehr. Bezüglich des möglichen Einsatzortes bitte ich Sie, Kontakt mit dem Superintendenten des Kirchenkreises Trier aufzunehmen."

Von einem Massen-Exodus katholischer Pfarrer kann indes nach Angaben der Evangelischen Kirche im Rheinland keine Rede sein. Sprecher Beiderwieden sagt: "Ein Übertritt von Geistlichen ist bisher nur ganz vereinzelt vorgekommen." Lediglich drei Fälle seien ihm in den vergangenen fünf Jahren bekannt, bei denen ehemals katholische Pfarrer bei der Evangelischen Kirche im Rheinland angefangen haben.

Meinung:

Entscheidung ist Provinzposse!

Von SZ-Redakteur Matthias Zimmermann

Ein katholischer Priester kehrt seiner Amtskirche den Rücken, will protestantischer Pfarrer werden. Doch der Trierer Bischof Stephan Ackermann verweigert dem Übertritt seine Zustimmung. Was bezweckt er mit seinem Nein? Ist er tatsächlich der Auffassung, dadurch einen Abtrünnigen dauerhaft an seine Amtskirche zu binden? Zumal dieser mittlerweile verheiratet ist, was die römisch-katholische Kirche untersagt. Glaubt der regionale Oberhirte wirklich, so den dramatischen Rückgang Geistlicher aufzuhalten? Es geht in diesem konkreten Fall doch nicht um Angst, der betroffene Seelsorger könne Schäfchen seiner bisherigen katholischen Gemeinde zu den Protestanten abwerben. Dafür liegen das Dekanat St. Wendel mit der bisherigen katholischen Wirkungsstätte und der katholische Visitationsbereich Koblenz, in dem sich die gewünschte evangelische Gemeinde befindet, zu weit auseinander. Dadurch besteht gewiss keine Gefahr eines Massen-Exodus'. Vielmehr dreht sich alles um die Demonstration längst eingebüßter, verschwindend geringer Kirchenmacht. Ums krampfhafte Festhalten an gesellschaftlichem Einfluss. Kirchenaustritte und damit einhergehender Verlust an Basiskontakt sind derart weit fortgeschritten, dass die bischöfliche Entscheidung einer Provinzposse gleicht. Wenn sich die Kirche nicht in ihren Grundfesten erneuert, bleibt die aktuelle Bischofsentscheidung eine reine Verzweiflungstat ohne nachhaltig positive Auswirkung einer gestärkten katholischen Kirche.

Zum Thema:

Auf einen Blick Katholisches Bistum Trier : Es umfasst weite Teile von Rheinland-Pfalz zwischen Eifel, Mosel und Hunsrück sowie des Saarlandes. Nach Bistumsangaben sind 300 Priester im Dienst. Weitere 100 Ordens priester sowie 40 Priester anderer Bistümer kommen hinzu. Zwei Neupriester zählte die Diözese 2015, 13 verstarben. Dieses Jahr stehen zwei Weihen an. Das Bistum geht davon aus, dass es in zehn Jahren rund 100 Priester weniger sind. Zurzeit ist das Bistum zwischen Eifel und Saar in 172 pastorale Einheiten gegliedert. Zahl der Katholiken zum Stichtag 31. Dezember 2015: rund 1,4 Millionen, was einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von knapp 58 Prozent entspricht. Evangelische Kirche im Rheinland (EKIR): Sie erstreckt sich über die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln (Nordrhein-Westfalen), über weite Teile des nördlichen Rheinland-Pfalz, Saarland (ausgenommen Saarpfalz-Kreis) sowie Teile des Regierungsbezirkes Gießen (Hessen). Aktuell sind in der rheinischen Kirche rund 1900 Pfarrstellen besetzt, wie Vize-Pressesprecher Wolfgang Beiderwieden mitteilt. 2030 sollen es noch 1000 sein. Allerdings geht er davon aus, dass durch Ruhestand dann nur noch 530 Pfarrstellen besetzt werden können. 2,6 Millionen Gemeindeglieder zählte die EKIR (Januar 2015). Dies sind 22,4 Prozent der Gesamtbevölkerung. hgn

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