Steuerfahndung: Durchsuchungsbeschlüsse erst nach mehreren Monaten vollstreckt

Saarbrücken · 25 Steuersünder, die Kapital bei der Credit Suisse angelegt hatten, haben beim Saar-Fiskus Selbstanzeige erstattet. Dort lagen ihre Daten von einer angekauften Steuer-CD längst vor, wurden aber erst verspätet bearbeitet.

"Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit" - nach dieser Vorgabe von Finanzminister Stephan Toscani (CDU ) wird in der Finanzverwaltung die Affäre um Schlamperei und Unregelmäßigkeiten bei der Steuerfahndung aufgearbeitet. Zum Stand der internen Untersuchungen der von Toscani im Dezember eingesetzten Richterin Sirin Özfirat lehnte Ministeriumssprecher Frank Roppenecker gegenüber unserer Zeitung konkrete Angaben ab. Seine Begründung: Es handele sich um laufende Verfahren.

Offenbar sollen die Mitglieder des Landtags-Finanzausschusses, denen der Minister am 14. Januar Rede und Antwort stehen muss, zuerst informiert werden. Dann steht auch die Frage nach der Höhe des Schadens, der dem Land durch die verspätete Bearbeitung von 356 Datensätzen (nicht wie irrtümlich berichtet 355) von einer angekauften Steuer-CD mit Informationen über Kapitalanlagen bei der Credit Suisse wieder auf der Agenda. Zuletzt war von weniger als 200 000 Euro die Rede, wobei aber noch einige Fälle der Steuerfahndung offen waren. Nach dem aktuellen Trend, so SZ-Informationen, soll es voraussichtlich bei dieser Summe bleiben. In der Schätzung sind Einnahmeverluste durch Verjährung wegen der Verzögerung der Datenüberprüfung berücksichtigt.

Bleibt die spannende Frage, ob möglicherweise weiterer Schaden entstanden ist, weil zwischen der Datenlieferung durch den rheinland-pfälzischen Fiskus und der Bearbeitung im Saarland eventuell wirksame Selbstanzeigen eingegangen sind. Das Ministerium nennt auf SZ-Anfrage insgesamt 25 Selbstanzeigen, die nach der Datenlieferung erstattet wurden. Neun Fälle betreffen Kapitalanlagen über 100 000 Euro.

Für die internen Ermittler beim Fiskus gibt es noch viel zu tun. So wurde jetzt bekannt, dass richterliche Durchsuchungsbeschlüsse zum Teil erst nach mehreren Monaten vollstreckt wurden. Es handele sich aber um "Ausnahmefälle". Die Verzögerungen könnten sich, so heißt es, "aus ermittlungstaktischen Gründen auf Grund anderer vordringlich zu bearbeitender Fälle oder auf Grund einer Erkrankung des Sachbearbeiters ergeben". Bestätigt wurde, dass in einem Fall, der nicht die verspätet zugewiesenen Daten betreffe, ein Beschluss fünf Monate nach dem Erlass vollstreckt wurde.

Wortkarg gibt sich im Fall um die Steuerfahndung , deren Ex-Chef über Monate und Jahre hinweg CD-Datensätze nicht an seine Fahnder weitergegeben hat, auch die Staatsanwaltschaft. Ihr Sprecher Christoph Rebmann sagte auf die Frage, ob zwischenzeitlich der vermisste Dienstausweis und die Dienstmarke aufgetaucht seien: "Die polizeilichen Ermittlungen dauern an. Aus Gründen des Verfahrensschutzes werde ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt einzelne Ermittlungsmaßnahmen nicht zum Gegenstand einer Auskunft machen."

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