Kneipenstreit endet mit Schusswunde

Saarbrücken · Viel Alkohol, ein Messer und zwei Schusswaffen waren im Spiel, als zwei Männer auf offener Straße in Dudweiler aufeinander losgingen. Dabei wurde ein 38-Jähriger gefährlich verletzt.

Nach einem eskalierten Streit um ein Messer hat ein Drogenabhängiger aus Dudweiler im August 2015 seinen Kontrahenten angeschossen. Seit gestern muss er sich deshalb wegen versuchten Totschlags vor dem Saarbrücker Landgericht verantworten. Nach eigenen Aussagen besuchte der 33-jährige R. an einem Abend eine Dudweiler Gaststätte. Zuvor hatte er Amphetamine und Alkohol eingenommen. Im Laufe des Abends kam er mit dem Opfer ("Ich kannte ihn flüchtig") ins Gespräch. Die beiden stark alkoholisierten Männer gerieten in Streit, weil das 38-jährige Opfer ein Geschenk des Angeklagten ablehnte. Es handelte sich um ein Messer - "Messer und Schere schenkt man nicht", so das abergläubische Opfer. Der Streit eskalierte, R. wurde aus der Kneipe geworfen.

Was danach passierte, bleibt unklar. Laut Anklage soll der alkoholisierte und drogenabhängige Mann seinem Opfer aufgelauert haben. R. selbst erzählte den Richtern gestern von einem Zufallstreffen mit dem Opfer und seinem Begleiter, als diese von der Kneipe auf dem Nachhauseweg waren und er von einer Spielothek kam. Dort hatte er sich die Zeit nach dem Rauswurf vertrieben. Das Opfer "befürchtete, mit dem Messer angegriffen zu werden, und schlug mit seinem Hosengürtel auf den Angeschuldigten ein", steht in der Anklage. R. soll dann ohne Vorwarnung geschossen haben. Ein Schuss ging daneben, ein weiterer streifte das Opfer am linken Brustkorb in Herzhöhe. "Ich hatte in den Hosentaschen zwei kleine Kaliber 44, die ich fast immer bei mir trage, und fühlte mich bedroht", so der Angeklagte, der zurzeit in der Forensik in Merzig untergebracht ist. Während er ausführlich aussagte, konnte der Vorsitzende Richter Bernd Weber wenig Erkenntnisse aus den widersprüchlichen Angaben der geladenen Zeugen gewinnen. Sowohl das Opfer selbst als auch sein Kumpel wiesen angeblich alkoholbedingte Erinnerungslücken auf. Der Prozess wird fortgesetzt.

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