Welche Aufgabe hat der Medizinische Dienst?

Saarbrücken · Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er ist unter anderem dafür zuständig, Gutachten für pflegebedürftige Menschen zu erstellen und ambulante Pflegedienste sowie Heime zu kontrollieren. Beim MDK im Saarland arbeiten rund 120 Mitarbeiter.

Die Pflegebegutachtung wird von speziell ausgebildeten Pflegefachkräften oder Ärzten des MDK durchgeführt. Sie stellen im Auftrag der Kassen fest, ob jemand pflegebedürftig ist und geben eine Empfehlung ab, in welche Pflegestufe (ab 2017 Pflegegrad) der Versicherte eingestuft werden sollte. Die Entscheidung fällt dann die Kasse. Außerdem machen die Gutachter Vorschläge, wie sich das Wohnumfeld verbessern ließe und welche Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation sinnvoll wären.

Beim MDK im Saarland sind rund 50 Gutachter für die Pflegebegutachtung tätig. Sie führen im Schnitt je 25 Begutachtungen pro Woche durch. Seit anderthalb Jahren bereitet sich der MDK auf die Pflegereform vor: Er schult Menschen, die in der Beratung tätig sind, etwa bei den Sozialdiensten in Krankenhäusern, aber natürlich auch die Gutachter selbst. Da die neuen Begutachtungen aufwändiger sein werden als bisher, hat der MDK in diesem Jahr sieben zusätzliche Gutachter eingestellt, weitere könnten folgen, heißt es.

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