Wirbel um CDU-Wahlplakat mit Polizisten

Saarbrücken · Die Landeswahlleitung hat die Beschwerde eines Bürgers über ein Wahlplakat der CDU Saar zurückgewiesen. Auf dem Plakat sind Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und Innenminister Klaus Bouillon (beide CDU) im Gespräch mit einem Polizisten zu sehen. Darunter steht: "Wir gehen auf Nummer sicher." In dem Beschwerdeschreiben wird bemängelt, dass mit dem "Wir" im Text auch "die Polizei als Teil der CDU gemeint" sein könnte. Insofern missbrauchten die CDU-Landesvorsitzende Kramp-Karrenbauer und Innenminister Bouillon als Dienstherr die Polizei zu Wahlwerbe-Zwecken und verstießen gegen das so genannte Neutralitätsgebot staatlicher Organe.

Dieses CDU-Wahlplakat steht in der Kritik, weil es die Polizei angeblich zu Wahlwerbe-Zwecken instrumentalisiert. Foto: Becker&bredel

Dieses CDU-Wahlplakat steht in der Kritik, weil es die Polizei angeblich zu Wahlwerbe-Zwecken instrumentalisiert. Foto: Becker&bredel

Foto: Becker&bredel

Eine Einschätzung, die die Landeswahlleitung jedoch nicht teilt. Auf dem Wahlplakat seien keine "konkrete Amts- oder Dienstbezeichnungen" des Beamten angegeben, begründete dies der stellvertretende Landeswahlleiter Andreas Bittner auf SZ-Anfrage. "Allein das Abbild eines Teils des Rückens eines uniformierten Polizisten erscheint nicht geeignet, eine werbende Beeinflussung anzunehmen", erklärte Bittner.

Das Neutralitätsgebot verpflichtet Staatsorgane wie etwa die Polizei zu parteipolitischer Unabhängigkeit. Nach einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts ist es Staatsorganen "von Verfassung wegen versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen".

In einer ersten Reaktion auf die Einschätzung der Landeswahlleitung, erklärte der Beschwerdeschreiber gestern: "Unterstellt man, dass der Polizist auf dem Plakat ein echter Beamter der saarländischen Polizei ist, so wären dann wohl staatliche Mittel" (gemäß dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts) bei der Wahlwerbung zum Einsatz gekommen. Die CDU Saar erklärte gestern auf Anfrage, der Argumentation der Landeswahlleitung sei "nichts hinzuzufügen". Vergleichbare Wahlplakate und entsprechenden Streit darum gab es bereits in mehreren Bundesländern, bislang ohne rechtliche Folgen.

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