Prüfer werfen Forstdirektor „Selbstbedienungs-Mentalität“ vor

Saarbrücken · Der Sonderrabatt für Forstleute, die selbst erlegtes Wildbret bislang deutlich unter dem Großhandelspreis kaufen konnten, wird gestrichen. Umweltminister Reinhold Jost reagierte damit auf massive Kritik des Rechnungshofes.

Der Rechnungshof kann die Akten seiner Prüfung im Bereich Jagd und Wildbewirtschaftung beim Saar-Forst, die eine Reihe von Unregelmäßig- und Merkwürdigkeiten aufdeckten, schließen. Umweltminister Reinhold Jost (SPD ) hat auf Beanstandungen reagiert und kritische Feststellungen in mehreren Punkten bestätigt. So hatte der Auftritt der Kontrolleure bereits konkrete Konsequenzen für einen Forstdirektor, der vor einem Jahr zu einem anderen Landesamt versetzt wurde. Bei dem Verhalten des Ex-Chefs eines Saarforst-Geschäftsbereiches und eines seiner früheren Kollegen sei eine "gewisse Selbstbedienungs-Mentalität" nicht auszuschließen, hieß es in dem Prüfbericht. Beanstandet wurde jeweils eine "nicht zu rechtfertigende Begünstigung". Kurz vor seiner Abordnung an eine neue Wirkungsstätte wurde dem scheidenden Forstdirektor von seinem Ex-Stellvertreter noch ein kostenloser Jagderlaubnisschein, der bis März 2020 für alle staatlichen Eigenjagdbezirke des Saarlandes gültig sein sollte, ausgestellt. Zwei Jahre zuvor hatte ein Ex-Mitarbeiter des Bereiches, der in ein Revier wechselte, ebenfalls eine Gratis-Jagderlaubnis für alle Reviere erhalten. Noch während die Prüfer die Geschäftsmethoden der Jagdabteilung durchleuchteten, wurden beide Genehmigungen widerrufen.

Umweltminister Jost bestätigte gegenüber unserer Zeitung, dass er den Landesbetrieb Saarforst angewiesen habe, künftig Forstleuten für selbst erlegtes Wild keinen 30-prozentigen Sonderrabatt mehr auf den Großhandelspreis zu gewähren. Die jagenden Förster müssen demnach künftig für ihren Eigenverbrauch - wie Großabnehmer auch - 3,50 Euro pro Kilo Rehwild in der Decke und zwei Euro pro Kilo aufgebrochenes Schwarzwild bezahlen. Privatkunden zahlen weiterhin deutlich mehr.

Die Prüfer hatten - wie bereits berichtet - im Sommer darauf hingewiesen, dass drei Forstbeamte in einem Jahr zwischen 657 Kilo und 331,5 Kilo Wildfleisch mit so genanntem "Erlegerrabatt" von 30 Prozent für den angeblichen Eigenbedarf kauften. Für einen der Beamten wurde zudem errechnet, dass er in den Jahren zuvor durchschnittlich 100 Stück selbst erlegtes Wild übernahm. Die Prüfer vermuteten, dass bei diesen Mengen nicht mehr von einem privaten Verbrauch, vielmehr von Weiterverkauf auszugehen sei. Kommentar aus dem Ministerium dazu: "Die Feststellung des Rechnungshofes, das der rabattierte Wildbret ankauf und ein anschließender Weiterverkauf durch Bedienstete des Saarforst-Landesbetriebes in Einzelfällen nicht zu tolerierende Ausmaße angenommen haben, wird geteilt."

Als Erfolg des Rechnungshofes darf gewertet werden, dass künftig auch bei der Bewirtung von Teilnehmern von Gesellschaftsjagden im Interesse des Steuerzahlers strengere Maßstäbe angelegt werden. Künftig dürfen für Bewirtungen pro Tag und Kopf maximal 24 Euro spendiert werden. Die Prüfer hatten einen Fall beanstandet, da 2014 für 80 Jagdteilnehmer 2675 Euro an ein Restaurant gezahlt wurden.

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