Sozialverband erstreitet 2,4 Millionen Euro

Saarbrücken · In den Rechtsfällen, in denen der Sozialverband VdK Saarland im Vorjahr für seine Mitglieder tätig wurde, ging es vor allem um Schwerbehinderung, Rente und Pflege. Die Nachfrage ist groß.

Caroline kann ohne ein eigenes Auto ihr Zuhause nicht verlassen. Die 26-Jährige aus Sulzbach ist schwerbehindert, öffentliche Verkehrsmittel kann sie nicht nutzen. Der rollstuhlgerechte Wagen, den ihre Familie kauft, kostet etwa 50 000 Euro. Rechtlich gesehen steht Caroline dafür ein Zuschuss zu. Doch diesen zu bekommen, ist oft schwer. Ihr Vater Peter Bungert wendet sich an den Sozialverband VdK .

"Die Nachfrage ist derzeit so groß, dass die Rechtsabteilung ausgelastet ist", sagte der Landesgeschäftsführer Peter Springborn gestern. Nach seiner Beobachtung versuchen die Leistungsträger zu sparen, indem sie oft knausern, obwohl den Menschen das Geld zusteht. 4063 sozialrechtliche Verfahren hat die Rechtsabteilung im vergangenen Jahr abgeschlossen. 2,4 Millionen Euro an Nachzahlungen von Behörden und gesetzlichen Versicherungsträgern hat der Verband dabei für seine Mitglieder erstritten. Der Anstieg zu 2013 (975 000 Euro) liege daran, dass zwei Fälle eine sechsstellige Summe erbrachten.

Die Zahl der Fälle stieg in den vergangenen Jahren an und pendelt sich derzeit ein, sagte Bettina Keßler, Leiterin der VdK-Landesrechtsabteilung. "Am häufigsten ging es in den Verfahren 2014 um Schwerbehinderung, Rente und Pflege", erklärte sie. Gerade im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung werden die neun Juristen häufiger in Anspruch genommen, während der Fokus vorher eher auf der Unfallversicherung lag. Zudem nehmen Fälle, in denen Kassen eine Fortzahlung des Krankengeldes ablehnen, laut Keßler massiv zu. Die Rechtsberatung- und vertretung sieht Springborn auch als Grund, warum die Mitgliederzahlen steigen und im vergangenen Jahr die 40 000 überschritten haben.

Carolines Verfahren zog sich dreieinhalb Jahre. Im Januar hat das Landesamt für Soziales einen vierstelligen Zuschuss bewilligt. Den ersten Antrag, den Bungert mit Unterstützung des VdK im Juli 2011 gestellt hatte, lehnte das Landesamt ab. Eine eingereichte Klage beim Sozialgericht und ein medizinisches Gutachten führten nun zum Erfolg. Ohne den VdK wäre das nach Bungerts Ansicht nicht möglich gewesen. Die Gesetzgebung sei komplex, eine einzige falsche Formulierung könne dazu führen, dass ein Antrag abgelehnt wird. "Der nun gewährte Zuschuss bedeutet für uns ein Stück Gerechtigkeit, weil Caroline nur mit dem Auto eine Chance hat, am öffentlichen Leben teilzuhaben."

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